Kategorie: Profil & Lebenslauf

Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung im Lebenslauf?

1 min Lesezeit

Du bist gerade auf Jobsuche und stolperst in den Stellenanzeigen immer wieder über die Anforderung „einschlägige Berufserfahrung“? Gerade als Berufseinsteiger fällt es nicht immer leicht, diese Anforderung richtig zuzuordnen, denn die wenigsten Absolventen verfügen bereits über berufliche Erfahrungswerte.

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Vorab sei gesagt: Lass dich von der Anforderung einer einschlägigen Berufserfahrung nicht entmutigen. Viele Unternehmen wünschen sich selbst von frisch gebackenen Absolventen berufliche Erfahrungswerte – dabei handelt es sich aber oft Wunschanforderung, die die wenigsten KandidatInnen erfüllen können.

In unserem Blogbeitrag erfährst du, was sich unter dem Begriff einschlägige Berufserfahrung verbirgt und wie er sich von der mehrjährigen, der umfassenden und der allgemeinen Berufserfahrung unterscheidet. Zudem geben wir dir wertvolle Tipps mit auf den Weg, wie du selbst als Absolvent schon eine gewisse einschlägige Erfahrung vorweisen kannst.

Einschlägige Berufserfahrung – was ist das?

Der Begriff „einschlägige Berufserfahrung ist von zwei Seiten zu betrachten. Zum einen beschreibt er im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) eine klar definierte Anforderung an Bewerber für bestimmte Positionen. Zum anderen wird er in den Stellenausschreibungen vieler Unternehmen der freien Wirtschaft benutzt, um eine Erwartungshaltung in Bezug auf die Berufserfahrung zu kommunizieren.

Einschlägige Berufserfahrung gemäß TVöD

Im §16 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst ist definiert, dass bei der Einstellung von Beschäftigten hinsichtlich der Entgeltgruppen auf das Vorhandensein einer „einschlägigen Berufserfahrung“ abzustellen ist. Diese Anforderung wird im TVöD konkret wie folgt definiert:

Einschlägige Berufserfahrung – Definition gemäß TVöD

Eine Berufserfahrung ist dann einschlägig, wenn das für die ausgeschrieben Stelle erforderliche Können und Wissen im Rahmen einer vorangegangenen Tätigkeit bereits erworben wurde. Dabei wird als Kriterium definiert, dass die alte und die neue Tätigkeit hinsichtlich des Aufgabenprofils und des Niveaus gleichartig sind.Der Arbeitgeber hat bei der Beurteilung, ob eine Berufserfahrung ist, dadurch einen gewissen Spielraum. Gemäß TVöD sind auch Berufspraktika als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen, wenn das Aufgabenfeld mit dem konkreten Aufgabenbereich der neuen Tätigkeit übereinstimmt.

Das Beispiel der TVöD-Definition für die einschlägige Berufserfahrung zeigt, dass Arbeitgeber bei der Bewertung der Anforderung einen gewissen Spielraum haben. Diese Erkenntnis lässt sich auch auf die freie Wirtschaft übertragen, zumal es hier keine feste Definition hinsichtlich einer einschlägigen Berufserfahrung gibt.

Die einschlägige Berufserfahrung in der Wirtschaft

Wer sich in der freien Wirtschaft intensiv mit der Jobsuche beschäftigt, der stolpert immer wieder über den Begriff der einschlägigen Berufserfahrung. Aus Unternehmenssicht ist diese Anforderung durchaus verständlich: Das Unternehmen bevorzugt KandidatInnen, die bereits über praktische, branchenbezogene Expertise verfügen, im besten Fall im gesuchten Tätigkeitsfeld.

Mit dem Begriff „einschlägig“ ist also gemeint, dass eine längere, für das Tätigkeitsprofil relevante berufliche Tätigkeit vorhanden ist. Der Zeitraum ist hier nicht genau definiert und kann je nach Erwartungshaltung der Personalabteilung von einer mehrmonatigen bis zu einer mehrjährigen Beschäftigung reichen.

Für dich als Berufseinsteiger ist wichtig: Unternehmen erkennen üblicherweise auch deine branchenbezogenen Werkstudentenjobs und Praktika als einschlägige Berufserfahrung an, sofern du diese in einem entsprechenden Tätigkeitsfeld absolviert hast. Das heißt: Wenn du dich auf eine Stelle als Software Engineer bewirbst und als Ingenieursstudent bereits in einem mehrmonatigen Praktikum den Software-Entwicklungsprozess in einem Unternehmen kennengelernt hast, darfst du dir die einschlägige Berufserfahrung gerne auf die Fahnen schreiben.

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Diese Arten von Berufserfahrung gibt es

Die Personalabteilungen der Unternehmen beschreiben ihre Erwartungshaltung bezüglich der Berufserfahrung ihrer KandidatInnen üblicherweise mit den immer gleichen Begriffen. Damit du weißt, was sich dahinter verbirgt, stellen wir dir hier die wichtigsten Arten von Berufserfahrung kurz vor:

  • Erste Berufserfahrung: Wenn „erste Berufserfahrung“ auf dem Wunschzettel des Unternehmens steht, dann zielt diese Anforderung auf erste allgemeine Erfahrungswerte im Arbeitsalltag eines Unternehmens ab. Das heißt: Auch wenn du bisher nur ein längeres Praktikum oder einen Werksstudentenjob vorweisen kannst, hast du bereits erste Berufserfahrung gesammelt.
  • Einschlägige Berufserfahrung: Eine einschlägige Berufserfahrung setzt voraus, dass du bereits eine für das Stellenprofil relevante, längere berufliche Tätigkeit vorweisen kannst. Je nach Dauer und Tätigkeit können auch fachbezogene Praktika oder Werkstudententätigkeiten dazugehören.
  • Fundierte Berufserfahrung: Eine fundierte Berufserfahrung liegt üblicherweise dann vor, wenn der Bewerber oder die Bewerberin bereits mehrere Jahre eine für das Aufgabenprofil relevante Tätigkeit ausgeübt hat. Praktika und Werkstudententätigkeiten zählen nicht zu fundierter Berufserfahrung. Für Berufseinsteiger sind Jobangebote mit dieser Anforderung in der Regel nicht geeignet.
  • Umfassende oder mehrjährige Berufserfahrung: Wenn das Unternehmen eine umfassende oder mehrjährige Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich voraussetzt, ist damit normalerweise eine mindestens drei bis fünf Jahre lange Tätigkeit in einem Unternehmen gemeint.
  • Langjährige Berufserfahrung: Wie der Begriff schon vermuten lässt – eine langjährige Berufserfahrung geht noch einen Schritt weiter als die mehrjährige Berufserfahrung. Diese Anforderung wird üblicherweise bei Stellenausschreibungen für Senior- oder Projektleiter-Positionen benutzt.
  • Allgemeine Berufserfahrung: Ähnlich wie die erste Berufserfahrung zielt die Anforderung einer allgemeinen Berufserfahrung darauf ab, dass du bereits die üblichen Abläufe, Arbeitsmethoden und Prozesse in einem Unternehmen kennengelernt hast.

Keine einschlägige Berufserfahrung? Trotzdem bewerben!

Du interessierst dich für eine Stellenausschreibung, kannst in dem Bereich aber noch keine einschlägige Berufserfahrung vorweisen? Dann lass dich von der Anforderung im Stellenprofil nicht entmutigen. Den PersonalerInnen der Unternehmen ist bewusst, dass die wenigsten Kandidaten alle Stellenanforderungen auf ihrem Wunschzettel erfüllen. Je nach Wettbewerbssituation ist es also durchaus möglich, dich auch ohne einschlägige Berufserfahrung erfolgreich auf eine Stelle mit dieser Anforderung zu bewerben.

Zählt ein Praktikum als Berufserfahrung?

Gerade als Berufseinsteiger kann ein mehrmonatiges Praktikum in einem fachlich relevanten Bereich Gold wert sein. Wenn du dich also auf eine Stelle bewirbst und das ausgeschriebene Tätigkeitsprofil bereits in einem Praktikum kennengelernt hast, dann greife dieses Praktikum in deinem Anschreiben auf und nutze es, um einen Bezug zur Stellenbeschreibung herzustellen. Gerade wenn das Stellenprofil eine „erste Berufserfahrung“ fordert, kannst du diese Erwartungshaltung mit einem Praktikum erfüllen.

Einschlägige Berufserfahrung als Berufseinsteiger?

Fast alle Unternehmen wünschen sich in ihren Stellenausschreibungen zumindest erste Erfahrungswerte in der Arbeitswelt. Dieser Wunsch ist verständlich, schließlich wollen die Unternehmen möglichst wenig Zeit mit der Einarbeitung in grundlegende Arbeitsmethoden verbringen.

Als Berufseinsteiger raten wir dir: Lass dich von der Formulierung „einschlägige Berufserfahrung“ in der Stellenausschreibung nicht abschrecken. Diese Art der Berufserfahrung kannst du auch als Student erlangen, etwa in den folgenden Tätigkeiten:

  • Mehrmonatige Praktika mit Bezug zu deinem Studium
  • Praxissemester in dualen Studiengängen
  • Tätigkeit als WerkstudentIn in einem Unternehmen
  • Branchen- beziehungsweise studienbezogene Projektarbeiten in Unternehmen
  • Bachelor- oder Masterarbeit in einem Unternehmen

Bei der Bewerbung auf eine Stelle ist es sinnvoll, im Lebenslauf zu selektieren: Beschränke dich auf die Tätigkeiten, die für den ausgeschriebenen Job und das Tätigkeitsprofil auch wirklich relevant sind.

Du sitzt gerade an deinem Lebenslauf, kommst aber nicht wirklich weiter? Dann findest du in unserem Blogbeitrag Lebenslauf schreiben: 3 Tipps für den perfekten Aufbau und Inhalt hilfreiche Tipps.


Andreas für JobTeaser