Elternzeit: Was berufstätige Eltern wissen müssen
Elterngeld und Elternzeit werden gerne in einem Atemzug genannt, dabei sind es zwei unterschiedliche Dinge, die unabhängig voneinander betrachtet werden müssen. Wo die Unterschiede liegen und was du dabei beachten musst, klären wir in diesem Artikel.
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Spätestens als werdende Mutter oder werdender Vater beschäftigst du dich das erste Mal mit dem Thema Elternzeit. Die Familienunterstützung der Bundesregierung ermöglicht es erwerbstätigen Personen, die Zeit nach der Geburt intensiv mit ihrem Nachwuchs zu verbringen. Wir zeigen, wie du die Elternzeit beantragen kannst und wie das Elterngeld finanziell während der Auszeit entlastet.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Die Elternzeit ist ein Anspruch, den Erwerbstätige gegenüber ihrem Arbeitgeber stellen. In dieser Zeit wird die Arbeit pausiert. Als erwartende Mutter oder Vater besitzt du somit das Recht auf Elternzeit, sofern du dich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Ausbildung befindest. Dieses Recht lässt sich auf Pflegeeltern sowie Verwandte bis dritten Grades ausweiten und gilt auch für Teilzeit-Arbeitsverhältnisse sowie geringfügige Beschäftigungen. Arbeiten Mutter und Vater während der Elternzeit in Teilzeit, dürfen sie maximal 64 Wochenstunden, die sich pro Elternteil jeweils auf 32 Wochenstunden begrenzen, berufstätig sein.
Wie lange die Elternzeit dauern darf, ist klar geregelt. Die Elternzeit ist auf drei Jahre begrenzt und ist in drei Jahre untergegliedert. Abweichende Regelungen für die zeitliche Aufteilung der Elternzeit sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in möglich.
Während Mütter direkt nach dem Mutterschutz, also rund acht Wochen vor der Geburt in Elternzeit gehen können, beginnt der Anspruch auf Elternzeit für Väter ab dem Tag der Geburt. Die drei Jahre Elternzeit teilen sich auf Mutter und Vater auf – in welchem Verhältnis dies erfolgt, können Vater und Mutter selbst entscheiden. Wichtig dabei: Die Elternzeit endet spätestens einen Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes.
Wie du siehst, richtet sich die Elternzeit somit nach dem Kind. Das bedeutet zugleich, dass dir mit jedem Kind Elternzeit zusteht. Bekommst du Zwillinge, verdoppelt sich die gesetzliche Elternzeit von drei auf sechs Jahren.
Elternzeit beantragen: Das musst du wissen
Für das Beantragen der Elternzeit müssen Vater und Mutter Fristen beachten. Unabhängig davon, wann du als Vater oder Mutter die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest, musst du innerhalb der ersten drei Lebensjahre deines Kindes die Elternzeit beantragen. Während der ersten drei Jahre liegt die Anmeldefrist gegenüber dem Arbeitgeber bei 7 Wochen, in den Folgejahren bei 13 Wochen.
Zusammengefasst: Um einen Anspruch auf Elternzeit zu haben, musst du als Mutter oder Vater die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Du betreust ein Kind, für das dir die Personensorge zusteht.
- Du lebst mit dem Kind in einem Haushalt.
- Du übernimmst die überwiegende Betreuung und Erziehung.
- Du musst vor der Geburt Arbeitnehmer*in gewesen sein.
- Du darfst während der Elternzeit gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten.
- Du musst entweder in Deutschland arbeiten oder einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht haben.
Elternzeit verlängern und frühzeitig beenden: Was gilt es zu beachten?
Die Elternzeit ist pro Kind auf drei Jahre beschränkt. Stellst du einen Antrag auf Elternzeit in Zeitetappen, verbleiben ggf. noch Monate oder Jahre, die du weiterhin bis zum achten Lebensjahr deines Kindes beanspruchen darfst. Das kannst du entweder tun, während du dich noch in Elternzeit befindest oder zeitlich versetzt. Dann ist die Rede von einer Verlängerung der Elternzeit, da sie über die vorherige Genehmigung hinausgeht. Wichtig dabei zu beachten: Beantragst du die Elternzeit bis zum zweiten Lebensjahr deines Kindes, muss der Arbeitgeber der Verlängerung zustimmen. Zeitliche Verlängerungen zu einem späteren Zeitraum darf der Arbeitgeber zunächst ablehnen. Dein Arbeitgeber darf zudem aus dringenden betrieblichen Gründen die dritte Zeitetappe der Elternzeit vollständig ablehnen.
Ein frühzeitiges Beenden der Elternzeit ist natürlich jederzeit möglich. Doch auch hier muss die Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen.
Welchen Urlaubsanspruch hast du in Elternzeit?
Was mit deinem Urlaub passiert, ist abhängig davon, wann du deine Elternzeit nimmst. Erholungsurlaub steht dir für jeden gearbeiteten Monat im Jahr zu. Das bedeutet konkret: Besitzt du einen Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr und arbeitest 6 Monate, darf dein Arbeitgeber dir die Urlaubstage auf 12 Tage kürzen. Befindest du dich ganzjährig in Elternzeit, verfällt dein Anspruch gänzlich. Anders sieht die mit Resturlaub aus. Dieser verfällt während der Elternzeit nicht.
Wie bin ich als Arbeitnehmer:in während der Elternzeit geschützt?
Während der Elternzeit genießen Vater und Mutter gesonderte Schutzmechanismen, die den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sowie Sozialversicherungsfragen betreffen.
- Kündigungsschutz in der Elternzeit: Bereits mit der Anmeldung zur Elternzeit kann dir nur in absoluten Ausnahmesituationen gekündigt werden.
- Rente: Die Elternzeit wird als Erziehungszeit bei der Berechnung der Rente mitberücksichtigt.
- Du bleibst arbeitslosenversichert: Während der Elternzeit musst du keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, außer du arbeitest gleichzeitig sozialversicherungspflichtig in Teilzeit.
Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?
Während der Elternzeit entfällt die Einkommenszahlung auf Arbeitgeberseite, sofern du nicht in Teilzeit arbeitest. Die Bundesregierung zahlt mithilfe des Elterngeldes einen Ausgleich, der mindestens 65 Prozent des alten Einkommens und maximal 100 Prozent (Verdienste unter 1.000 Euro) des vorherigen Einkommens entspricht. Dabei sei jedoch zu beachten, dass das Elterngeld auf eine Spanne zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat begrenzt ist.
Anders als bei der Elternzeit haben auch Selbstständige sowie Erwerbslose Anspruch auf die finanzielle Unterstützung des Bundes in Form von Elterngeld. Insgesamt kannst du zwölf Monate lang Elterngeld beziehen, zusätzlich dazu kann dein Partner oder deine Partnerin weitere zwei Monate erhalten, sodass ihr zusammen auf insgesamt maximal 14 Monate Elterngeld kommt. Mit ElterngeldPlus lässt sich der Zeitraum bei Halbierung des Elterngeldes pro Monat verdoppeln.
Die Elternzeit ist also eine Zeit, in der sich Eltern ganz auf die Fürsorge ihres Nachwuchses konzentrieren können. Mit gleichzeitiger Beanspruchung von Elterngeld bist du zeitlich sowie finanziell entlastet.
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