Kategorie: Arbeitsrecht

Werkstudent: Steuern, Freibeträge und Versicherungen

Ein Werkstudentenjob ist in vielerlei Hinsicht ein Gewinn. Denn du sammelst wertvolle Berufserfahrung und kannst bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten. Mit welchen Steuern und Sozialabgaben du als Werkstudent:in rechnen musst? JobTeaser klärt auf.

1 min Lesezeit

Als Werkstudent:in darfst du bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten und musst dabei weniger Steuern und Sozialabgaben leisten als andere Arbeitnehmer:innen. Wie Werkstudentenjobs versteuert werden, welches besondere Privileg du als Werkstudent:in genießt und wie viel du steuerfrei im Jahr verdienen darfst? Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.

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Was genau ist ein Werkstudent oder eine Werkstudentin?

Laut einer Forsa-Umfrage haben drei von vier Studierenden einen Job neben dem Studium. Wem dabei der Minijob im Café nicht ausreicht, für den kann ein Werkstudentenjob eine ideale Alternative sein. Denn als Werkstudent:in darfst du bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten, mehr als 450 Euro im Monat verdienen und kannst noch dazu wertvolle Berufserfahrung sammeln – vorausgesetzt du bist an einer Universität, Hochschule oder in einer staatlich anerkannten Fachschule in einem Vollzeitstudium eingeschrieben.

Das Gabler Wirtschaftslexikon liefert dir eine konkrete Definition für den Begriff Werkstudent.

Wann musst du als Werkstsudent:in Steuern zahlen?

Grundsätzlich wirst du bei einem Werkstudentenjob vor dem Gesetz ganz regulär als Arbeitnehmer:in mit einem steuerpflichtigen Einkommen eingestuft. Dennoch müssen die meisten Werkstundent:innen keine Steuern zahlen. Warum ist das so? Wer in Deutschland Geld verdient, soll einen Teil seines Gehalts steuerfrei behalten dürfen, um die Grundbedürfnisse des Lebens davon decken zu können. Dieser Teil ist als Steuerfreibetrag bekannt und liegt für das Jahr 2022 bei 9.984 Euro. 

Der für dich gültige Steuerfreibetrag hängt dabei generell von deiner Steuerklasse als Student:in ab. In den meisten Fällen sind Studierende je nach Familienstatus in der Steuerklasse I oder IV eingestuft.

Die wichtigsten Steuerklassen für Studierende


ErläuterungMonatlicher SteuerfreibetragJährlicher Steuerfreibetrag
Steuerklasse IDiese Steuerklasse teilt dir das Finanzamt zu, wenn du unverheiratet, verwitwet oder getrennt lebend bist.832 Euro9.984 Euro
Steuerklasse IVDu bist verheiratet? Dann fällst Du gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin in diese Steuerklasse. Du kannst aber auch die Steuerklasse III oder V beantragen.832 Euro9.984 Euro

Weil Werkstudent:innen den Steuerfreibetrag in der Regel nicht überschreiten, bleibt ihr Einkommen meist steuerfrei. Liegst du als Werkstudent:in allerdings über dieser Einkommensgrenze, musst du für den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen. Merke: Wenn du bei deinem Werkstudentenjob bis zu 832 Euro pro Monat verdienst, musst du keine Steuern zahlen.

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Welche Steuern gibt es für Werkstudent:innen?

Als Werkstudent:in sind Steuern für dich dann ein Thema, wenn dein Einkommen über dem jährlichen Steuerfreibetrag von 9.744 Euro liegt. Dazu kann es zum Beispiel in den Semesterferien kommen. Denn in der vorlesungsfreien Zeit müssen Werkstudent:innen sich nicht an die 20-Wochenstunden-Regelung halten und können deutlich mehr verdienen. Werkstudent:innen müssen in dieser Zeit mit Lohnsteuer bei über 1.000 Euro Bruttogehalt rechnen. Die Lohnsteuer beträgt dabei in der Regel 14 Prozent. Allerdings musst du nicht für dein gesamtes Gehalt Lohnsteuer bezahlen, sondern nur für den zu versteuernden Teil, der über dem Steuerfreibetrag liegt.

Zahlst du als Werkstudent:in Lohnsteuer, musst du gegebenenfalls zusätzlich Kirchensteuer zahlen. Die Steuern zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin direkt an das Finanzamt, somit landen sie gar nicht erst auf deinem Konto. Am Jahresende kannst du dir die zu viel gezahlten Beiträge zurückholen – vorausgesetzt du machst eine Steuererklärung.

Gut zu wissen: Bis 2021 gab es außerdem steuerliche Abgaben für den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 eingeführt. Grund waren finanzielle Belastungen durch die Wiedervereinigung und den zweiten Golfkrieg. 2021 wurde der Solidaritätszuschlag allerdings größten Teils abgeschafft. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird seitdem kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.

Sollten Werkstudent:innen eine Steuererklärung machen?

Als Werkstudent:in kannst du eine Steuererklärung abgeben, musst es aber nicht. Wir raten dir allerdings zu einer freiwilligen Steuererklärung insbesondere dann, wenn du im zurückliegenden Kalenderjahr bereits als Werkstudent:in Lohnsteuer gezahlt hast und mit Deinem Gehalt unterhalb der relevanten Jahresgehaltsgrenze geblieben bist, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Gesetzliche Steuerfreibetrag von 9.984 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro
  • Sonderpauschbetrag von 36 Euro

Dann kannst du dir die vorausgezahlte Lohnsteuer durch eine Steuererklärung zurückholen, die dir vom Finanzamt komplett zurückerstattet wird.

Gut zu wissen: Auch wenn du als Werkstudent:in keine Lohnsteuerrückzahlungen zu erwarten hast, lohnt es sich trotzdem, eine Steuererklärung abzugeben. Denn für Studierende, die weniger Einnahmen als Ausgaben zu verzeichnen haben entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust wird vom Finanzamt als eine Art Steuerbonus vermerkt, den du einlösen kannst, sobald du ein höheres Einkommen erzielst.

Werbungskosten absetzen – auch als Werkstudent:in!

Was viele nicht wissen: Zusätzlich zum Steuerfreibetrag hast du als Werkstudent:in jährlich die Möglichkeit einen Arbeitnehmerpauschbetrag geltend zu machen, den du vielleicht als Werbungskostenpauschale kennst. Als Werkstudent:in steht dir ein Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Hinzu kommt ein Pauschbetrag für Sonderausgaben von 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare. Erst wenn du abzüglich dieser Beiträge über dem Steuerfreibetrag von 9.984 € liegst musst du als Werkstudent:in Steuern zahlen.

Übrigens: Mit der freiwilligen Steuererklärung kannst du dir bis zu vier Jahre Zeit lassen. Die Steuererklärung für 2022 wird also erst am 31. Dezember 2026 fällig.

Werkstudentenjob: Welche Abgaben für Versicherungen?

Neben Steuern gehen generell auch Abgaben für Versicherungen von deinem Bruttogehalt ab. Davon betroffen sind insbesondere diese fünf Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Arbeitgeber:innen zahlen in der Regel 50 Prozent deiner Abgaben für die Sozialversicherungen. Das heißt, dass du nur für die Hälfte dieser Beträge selbst aufkommen musst, die automatisch von deinem Bruttogehalt abgezogen werden. Allerdings bist du als Werkstudent:in von einigen dieser Sozialabgaben befreit. Dank des sogenannten Werkstudentenprivilegs genießt du als Werkstudent:in nämlich gewisse Vorzüge. So entstehen für dich unter gewissen Voraussetzungen keine Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Unfallversicherung wird komplett vom Arbeitgeber übernommen, daher musst du lediglich deinen Teil zur Rentenversicherung beitragen.

Ein weiterer Vorteil als Werkstudent:in: Du hast Anspruch auf Urlaub!

Das Wichtigste für dich zusammengefasst

  • Als Werkstudent:in darfst du in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden wöchentlich arbeiten.
  • Wie viel und ob du Steuern zahlen musst, hängt von deinem Gehalt ab.
  • Der Steuerfreibetrag liegt 2022 bei 9.984 Euro.
  • Auch als Werkstudent:in kann es sich lohnen, eine Steuererklärung zu machen.
  • Werkstudent:innen haben weniger Sozialabgaben (Werkstudentenprivileg)

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