Kategorie: Arbeitsrecht

Wieviel Solidaritätszuschlag zahle ich? Alle Infos zur Soli-Abschaffung

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2021 bedeutet für viele Angestellte eine echte Entlastung. Doch Achtung: Ganz abgeschafft ist der Soli nicht. Wer ihn weiterhin zahlen muss und wie du deinen persönlichen Beitrag errechnest, erfährst du bei JobTeaser.

1 min Lesezeit

Geldscheine hängen von oben herab

Was von verschiedenen Seiten jahrelang gefordert wurde, machte sich im Januar 2021 zum ersten Mal auf der Gehaltsabrechnung von Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bemerkbar: Der Solidaritätszuschlag wurde zum Jahresanfang für mehr als 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft. Die meisten Beschäftigten durften sich daher über ein deutliches Netto-Plus auf dem Gehaltszettel freuen.

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Soli-Abschaffung – muss ich etwas beachten?

Die Abschaffung des Solis trat Anfang 2021 und wurde von Seiten des Finanzministeriums direkt umgesetzt. Die Umstellung der Gehaltsabrechnung erfolgte dabei direkt über die jeweiligen Programme zur Steuerberechnung beziehungsweise Lohnabrechnung. Für dich als Arbeitnehmer:in heißt das: Der Soli verschwindet von ganz allein vom Gehaltszettel, du musst dich also um nichts kümmern.

Selbstständige aufgepasst: Das ändert sich mit der Soli-Abschaffung

Wenn du selbstständig bist, ist zu Jahresanfang in der Regel noch nicht ganz klar, wie viel du in diesem Jahr verdienen wirst. In Bezug auf den Soli heißt das: Es ist unsicher, ob du den Solidaritätszuschlag in diesem Jahr bezahlen musst.

Als Selbstständige:r zahlst du Steuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt. Diese Vorauszahlungen basieren jeweils auf der steuerlichen Situation des letzten Steuerbescheids. Das Finanzamt hat bei diesen Vorauszahlungen für das Jahr 2021 bereits ab den Steuerbescheiden für das Jahr 2019 berücksichtigt, dass der Solidaritätszuschlag für viele Menschen wegfällt. Die Vorauszahlungen sind also in der Regel bereits angepasst und um den Soli bereinigt.

Achtung: Wenn du im Jahr 2019 besonders gut als Selbstständige:r verdient hast und im Jahr 2020 weniger Einkommen erzielt hast, wirst du gegebenenfalls dennoch mit dem Soli belastet. Wir empfehlen dir in diesem Fall, mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten und um eine Anpassung der Vorauszahlung zu bitten. In diesem Fall könnte für dich dann auch der Soli wegfallen.

Das Wichtigste zum Soli im Überblick

Hier findest du die wichtigsten Infos zum Solidaritätszuschlag übersichtlich auf einen Blick:

  • Vor 2021 wurde der Soli zusätzlich zur Einkommens- und Kapitalertragssteuer erhoben – und zwar in Höhe von 5,5 Prozent.
  • Ab Januar 2021 werden nur noch Besserverdienende mit dem Solidaritätszuschlag belastet. Auch bestimmte Unternehmen zahlen den Soli weiter.
  • Der Solidaritätszuschlag wird ab 2021 nur noch auf Einkommen erhoben, die über 73.000 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 147.000 Euro (Zusammenveranlagung) liegen.
  • Der Soli greift bei den Grenzbeträgen nicht direkt in voller Höhe, sondern wird schrittweise erhöht: Bei ledigen Arbeitnehmern in der Einzelveranlagung werden die vollen 5,5 Prozent erst ab 109.000 Euro fällig, bei Familien in der Zusammenveranlagung erst ab 219.000 Euro brutto im Jahr. In der Zusammenveranlagung kommt es jeweils darauf an, inwiefern beide Partner zum Gesamteinkommen beitragen.
  • Bei Familien mit Kindern greift der Soli noch später: Bei zwei Kindern beispielsweise erst ab 151.000 Euro.
  • Rund 88 Prozent der Gewerbetreibenden sind durch die Reform vollständig vom Soli befreit.

Die meisten Angestellten dürften sich über die Soli-Abschaffung freuen: Rund 90 Prozent zahlen ab 2021 gar keinen Solidaritätszuschlag mehr, weitere 6,5 Prozent werden zumindest teilweise entlastet. Insgesamt sind also etwa 96,5 Prozent steuerlich bessergestellt.

Wie viel Soli zahle ich? Die Übersicht als Tabelle

Als Berufseinsteiger:in liegt dein Jahresgehalt meist in einem Bereich, der von der Soli-Abschaffung voll profitiert. Wenn du dein Gehalt in der Einzelveranlagung versteuerst, musst du erst ab 73.000 Euro zahlen.

Damit du dir einen Überblick über die Soli-Zahlungen in Abhängigkeit vom Gehalt machen kannst, stellen wir dir hier diese Tabelle zur Verfügung:

Monatsgehalt bruttoJahresgehalt bruttoJährliche Soli-Zahlung in Einzelveranlagung (Alleinstehende)Jährliche Ersparnis im Vergleich zu 2020
3.000 Euro36.000 Euro0 €265,81
3.500 Euro42.000 Euro0 €350,95
4.000 Euro48.000 Euro0 €441,81
4.500 Euro54.000 Euro0 €538,50
5.000 Euro60.000 Euro0 €644,76
5.500 Euro66.000 Euro0 €765,60
6.000 Euro72.000 Euro0 €892,59
6.500 Euro78.000 Euro169,34851,02
7.000 Euro84.000 Euro445,77702,35
7.500 Euro90.000 Euro741,01543,56
8.000 Euro96.000 Euro1.040,89382,29
8.500 Euro102.000 Euro1.340,77221,01
9.000 Euro108.000 Euro1.640,6559,73
9.500 Euro114.000 Euro1.829,469,52
10.000 Euro120.000 Euro1.968,069,52

Was ist die sogenannte Milderungszone?

Bei der Milderungszone handelt es sich um ein steuerliches Instrument, das Arbeitnehmer:innen entlastet, die mit ihrem Einkommen knapp über der Freigrenze liegen. Ohne die Milderungszone würdest du beispielsweise mit einem Einkommen von knapp mehr als 73.000 Euro als Alleinstehende:r direkt die vollen 5,5 Prozent Soli zahlen – damit könnten sich Gehaltssteigerungen im schlimmsten Fall sogar negativ auswirken.

Die Milderungszone sorgt dafür, dass dies nicht passiert. Stattdessen wird der Soli ab der Freigrenze schrittweise gesteigert, bis du schließlich ab einem Jahreseinkommen von 109.000 Euro den Höchstbetrag von 5,5 Prozent auf die Einkommenssteuer zahlst.

Wird der Soli in Zukunft voll abgeschafft?

Eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist aktuell nicht geplant. Ob der Soli in Zukunft komplett abgeschafft wird, ist daher unklar. Die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wird seit vielen Jahren in Frage gestellt.

Wer profitiert besonders von der Soli-Abschaffung?

Die Mehrheit der Steuerzahler:innen profitiert von der Soli-Abschaffung. Die Steuererleichterung macht sich daher besonders bei mittleren Gehältern bemerkbar. Geringverdiener haben bereits vor der Soli-Reform keinen oder einen sehr geringen Solidaritätszuschlag gezahlt und profitieren daher kaum von der Abschaffung.


Andreas für JobTeaser