Kündigung Job: 9 Punkte, die du 2021 berücksichtigen musst
23. Juni 2025 · 1 min Lesezeit

Du fühlst dich in deinem Job ausgebrannt oder unterfordert, deine Projekte sorgen für Frust und Stress oder du kommst mit deinen Kollegen nicht klar? Du langweilst dich jeden Tag zu Tode, starrst nur auf den Sekunden-Zeiger deiner Armbanduhr und erwartest sehnlichst deinen Feierabend? Dann ist es an der Zeit, deinen Job zu kündigen und eine neue Herausforderung anzunehmen. Denn durchschnittlich verbringst du rund ein Drittel deiner Zeit auf der Arbeit – Arbeitszeit ist also auch wertvolle Lebenszeit und sollte dich mit Zufriedenheit und Motivation erfüllen.
Ein beruflicher Neuanfang ist für dich mit einer neuen Arbeitsumgebung, neuen Kollegen, neuen Aufgaben und vielleicht sogar mit einer neuen Stadt verbunden. Du solltest die Kündigung deines Jobs daher gut vorbereiten und Schritt für Schritt planen. Mit unseren 9 Punkten zur Kündigung deines Jobs bereiten wir dich optimal auf deinen beruflichen Neustart vor.
Die wichtigsten Regeln, wenn du deinen Job kündigst
Von der Kündigungsfrist bis zum Kündigungsgespräch, von der Suche eines neuen Jobs bis zum Umgang mit den Kollegen: Hier sind die 9 wichtigsten Punkte, die du rund um die Kündigung bedenken solltest.
1. Kündigen ohne neuen Job?
Sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Hinsicht ist ein nahtloser Übergang zwischen altem und neuem Job anzustreben. Wenn du den Arbeitsvertrag mit deinem Wunsch-Unternehmen schon in der Tasche hast, fällt der gesamte Kündigungsprozess leichter und du musst dir zudem keine finanziellen Sorgen machen.
Auch wenn du noch keinen neuen Job hast, kann es gute Gründe für eine Kündigung geben: Wenn die Arbeit dich psychisch oder physisch zu stark belastet, du dich von den KollegInnen oder Führungskräften ausgenutzt fühlst oder einfach unglücklich bist, solltest du Kündigen ohne neuen Job in Erwägung ziehen.
Tipp: Wenn du gerade auf der Suche nach einer neuen Herausforderung bist, dann schau doch mal auf unserem Stellenportal vorbei.
2. Das richtige Timing bei der Kündigung – beachte die Fristen
Du bist unglücklich im Job und willst am liebsten von heute auf morgen die Segel streichen? Das ist leider nicht ganz so einfach, denn ArbeitnehmerInnen müssen sich an die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Kündigungsfrist halten.
Dabei gilt:
- Wenn dein Arbeitsvertrag keine Tarifbindung hat und keine Vereinbarung zur Kündigungsfrist enthält, dann gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsfrist gemäß BGB § 622:
- Die einheitliche gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
- Du kannst jeweils zum 15. des Monats oder zum Monatsende kündigen.
- Wenn du noch in der Probezeit bist, dann gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
- Wenn dein Arbeitsvertrag eine Klausel zur Kündigungsfrist enthält, musst du dich an diese Vorgabe halten.
- Wenn dein Arbeitsvertrag eine Tarifbindung enthält, kann die Kündigungsfrist durch den Tarifvertrag vorgegeben sein und von der gesetzlichen Frist abweichen
3. Lange Kündigungsfrist? Frage nach einem Aufhebungsvertrag
Die wenigsten Unternehmen haben ein Interesse daran, unmotivierte und unzufriedene MitarbeiterInnen noch viele Wochen lang weiter zu beschäftigen. Daher gibt es neben der regulären fristgerechten Kündigung auch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Dabei handelt es sich um eine einvernehmliche Einigung, die eine sofortige Kündigung beziehungsweise Freistellung vorsieht.
Achtung: Ein Aufhebungsvertrag kann zur Folge haben, dass das Arbeitslosengeld für 12 Wochen gesperrt wird (3 Wochen, wenn der Vertrag ohnehin innerhalb der nächsten 6 Wochen beendet worden wäre).
4. Erst reden, dann schreiben
Ganz wichtig: Bevor du das Kündigungsschreiben auf die Reise schickst, steht das Kündigungsgespräch an. Denn als Führungskraft würde es dir sicher auch nicht gefallen, per Hauspost über die Kündigung deiner Team-Mitglieder zu erfahren.
Das Kündigungsgespräch ist selten angenehm, stellt für beide Seiten aber eine gute Gelegenheit zur Aussprache dar. Bereite dich daher gut auf das Kündigungsgespräch vor und beachte diese Punkte:
- Du musst dich im Kündigungsgespräch nicht ausführlich rechtfertigen, warum du das Unternehmen verlassen möchtest. Es ist völlig ausreichend, deiner Führungskraft den Sachverhalt kurz und objektiv zu erklären. Versuche dabei, diplomatische Verhaltensregeln zu berücksichtigen: Gründe wie die berufliche Weiterentwicklung oder persönliche Umstände sind gut nachvollziehbar und werden meist wohlwollend aufgenommen.
- Vermeide im Kündigungsgespräch, offene Punkte oder Konflikte aus deiner täglichen Arbeit aufzugreifen und zu diskutieren. Wenn deine Führungskraft dich auf solche Punkte anspricht, verweise lieber auf einen separaten Termin.
- Zeige deiner Führungskraft gegenüber Haltung und bedanke dich für die Unterstützung, die du im Unternehmen erfahren hast. Bleibe im Gespräch höflich und gefasst – das kommt auch deinem Arbeitszeugnis zugute.
5. Das Kündigungsschreiben
Das Damit dir bei der Kündigung deines Jobs keine Formfehler unterlaufen, solltest du die geltenden gesetzlichen Regeln berücksichtigen. Hier sind die wichtigsten Regeln zur schriftlichen Kündigung:
- Die Kündigung muss gemäß BGB §623 schriftlich erfolgen – eine E-Mail stellt keine formgerechte Kündigung dar.
- Das Kündigungsschreiben muss neben deinen Namen und deiner Anschrift auch das Unternehmen mit der korrekten Anschrift genannt werden.
- Wähle eine Betreffzeile, die den Begriff „Kündigung“ enthält. Das ist zwar keine gesetzliche Vorgabe, beugt aber Missverständnissen vor.
- Nimm unbedingt das Datum des Kündigungsschreibens mit auf.
- Unterschreibe die Kündigung handschriftlich.
- Wenn du die Kündigung per Post einreichst, dann berücksichtige die Versandzeit. Die Kündigungsfrist läuft erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung dem Unternehmen vorliegt. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann schicke die Kündigung per Einschreiben ab.
Bei der Formulierung des Kündigungsschreibens musst du keine literarischen Qualitäten unter Beweis stellen und auch keine Begründungen abliefern, es handelt sich um ein rein formelles Schreiben. Es ist aber empfehlenswert, auch im Kündigungsschreiben eine kurze, diplomatische Dankesformel mit aufzunehmen.
Dein Kündigungsschreiben könnte also etwa so aussehen:
Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxx,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum xx.xx.2021 / zum nächstmöglichen Termin. Ich bedanke mich für die Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung im Unternehmen und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Freundliche Grüße,
XXX
6. Informiere die Kollegen über deine Kündigung
Wenn du die Formalitäten deiner Kündigung finalisiert hast, ist es nun an der Zeit, deine KollegInnen über deinen Weggang zu informieren. Dabei ist es in jedem Fall besser, aktiv das Gespräch mit deinem Team zu suchen und die Information über deine Kündigung nicht dem „Flurfunk“ zu überlassen. Lasse auch nicht zu viel Zeit zwischen deiner Kündigung und den Gesprächen verstreichen.
Versuche auch im Gespräch mit den KollegInnen, dich immer diplomatisch auszudrücken und ein professionelles und freundliches Verhältnis mit deinen KollegInnen beizubehalten. Den Zeitpunkt kannst du dabei frei wählen: Ob beim Mittagessen, bei einer gemeinsamen Tasse Kaffee oder auch als Rundmail – bei welcher Gelegenheit du die Nachricht übermittelst, spielt keine Rolle.
7. Resturlaub
Den meisten ArbeitnehmerInnen bleiben noch ein paar Tage Resturlaub, bevor Sie sich aus dem Unternehmen verabschieden. Rechne nach deiner Kündigung daher zeitnah aus, wie viele Urlaubstage dir noch bleiben und stelle frühzeitig einen Urlaubsantrag für diese Tage.
Die Berechnung des Resturlaubs ist ganz einfach und orientiert sich an deinen jährlichen Urlaubstagen und dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beispiel: Wenn du zum 30.04. kündigst und insgesamt einen Jahresurlaub von 30 Tagen hast, dann hast du im Jahr deiner Kündigung einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen.
Hinweis: Es kann sein, dass der Arbeitgeber deinem Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen nicht zustimmt. In diesem Fall kannst du dir den Resturlaub aber auszahlen lassen.
Berechnung Resturlaub:
Mit dieser Formel kannst du deinen Resturlaub ganz einfach berechnen:
Resturlaub = Jahresurlaub x Anzahl der gearbeiteten Monate / 12
Hinweis: Wenn sich aus der Berechnung des Resturlaubs keine volle Zahl ergibt, dann kannst du die Tage aufrunden.
8. Die letzten Tage im Unternehmen
Nach der Kündigung des Jobs können durchaus noch ein paar Wochen vergehen, bis du das Unternehmen wirklich verlässt. Versuche daher, „im Guten zu gehen“ und deinen Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
Unsere Tipps für deine letzten Tage im Unternehmen:
- Versuche nach Möglichkeit, alle ausstehenden Arbeiten in deinen Projekten abzuschließen.
- Gehe zeitnah auf deine KollegInnen zu, um Termine für die inhaltliche Übergabe deiner Aufgaben zu vereinbaren.
- Informiere Geschäftspartner und Kontakte aus deinem Netzwerk über deinen anstehenden Jobwechsel.
- Räume deinen Arbeitsplatz auf und kümmere dich um die Rückgabe aller Arbeitsmittel – vom Laptop über das Diensthandy bis zum Firmenwagen.
- Verabschiede dich von deinen KollegInnen mit einem kleinen Ausstand am letzten Arbeitstag.
9. Das Arbeitszeugnis
Als ArbeitnehmerIn hast du das Recht, nach der Kündigung deines Jobs ein Arbeitszeugnis einzufordern. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Typen von Arbeitszeugnissen unterschieden:
- Einfaches Arbeitszeugnis: Enthält keine Beurteilung deiner Leistung oder deines Verhaltens, sondern besteht nur aus einer Auflistung deiner Tätigkeiten.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Geht auf die beruflichen Leistungen ein und beurteilt auch deine soziale Kompetenz, etwa die Soft Skills und das Verhalten gegenüber KollegInnen und Führungskräften.
Grundsätzlich empfehlen wir dir, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufordern. Das ist aussagekräftiger und kann dir bei der Job-Suche besser als ein einfaches Arbeitszeugnis weiterhelfen. Wenn du deinen Job kündigen willst, dann beachte auch unsere Checkliste „Wie kündige ich richtig?“.
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