BAföG: Voraussetzungen, Berechnung, Beantragung und mehr
Mit dem BAföG unterstützt der Staat Studierende während ihrer Ausbildung. Hier erfährst du alles rund um Voraussetzungen, Berechnung und Antragsstellung.
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Bildung ist Menschenrecht. Daher soll in Deutschland jeder die Möglichkeit bekommen, die Ausbildung seiner bzw. ihrer Wünsche zu absolvieren. Schon Nelson Mandela war der Meinung, dass Bildung die mächtigste Waffe ist, die man verwenden kann, um die Welt zu ändern. Doch leider steht sie nicht immer kostenlos zur Verfügung. In Deutschland sind daher Eltern dazu verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Liegt deren Gehalt allerdings unter einer bestimmten Höhe, können Studierende und Auszubildende durch den Staat gefördert werden – Stichwort: BAföG. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie genau du BAföG beantragen und wie du die Höhe der Förderung berechnen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
Die verschiedenen Arten von BAföG im Überblick
Machst du eine Ausbildung hast du die Möglichkeit BAföG zu beantragen. Dabei unterscheidet man je nach Ausbildung verschiedene Arten von BAföG:
- BAföG Studium: Diese ist die wohl bekannteste Art von BAföG. Studierende erhalten finanzielle Unterstützung, wovon nur die Hälfte als zinsloses Darlehen gilt. Das heißt Studierende müssen das erhaltene Geld nur zur Hälfte wieder zurückzahlen. Die andere Hälfte schenkt der Staat den Empfänger:innen.
- BAföG Ausbildung: Auch Auszubildende und Schüler:innen können Schüler-BAföG erhalten. Die Förderung müssen sie nicht zurückzahlen. Voraussetzung hier ist allerdings, dass du als Schüler nicht bei deinen Eltern wohnst und als Auszubildende:r bekommst du BAföG nur dann, wenn du eine schulische Ausbildung machst.
- BAföG Weiterbildung: Auch Personen, die eine berufliche Weiterbildung machen sind können BAföG erhalten, um genau zu sein: Aufstiegs-Bafög.
Was ist elternunabhängiges BAföG?
Diese Art der Förderung kommt in Frage, wenn
- Auszubildende ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen
- Auszubildende zu Beginn der Ausbildung bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres und zu Beginn der Ausbildung schon fünf Jahre erwerbstätig waren
- Auszubildende zu Beginn der Ausbildung bereits eine dreijährige, berufsqualifizierende Ausbildung absolviert und drei Jahre bzw. bei kürzerer Ausbildungsdauer länger erwerbstätig waren.
In diesen Fällen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt.
Bekomme ich BAföG? Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Um grundsätzlich für eine BAföG-Förderung in Frage zu kommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. So musst du zum einen deutscher Staatsbürger oder Ausländer mit Bleibeperspektive sein. Zum anderen darf weder dein Einkommen noch dein Vermögen eine bestimmte Höhe übersteigen. Ansonsten könntest du deine Ausbildung auch aus eigenen Mitteln finanzieren.
Seit dem Wintersemester 2022/23 darf dein Vermögen demnach nicht oberhalb der 15.000 Euro-Marke liegen. Bei Personen über 30 Jahren liegt die Vermögens-Obergrenze bei 45.000 Euro. Das beinhaltet auch Sachgegenstände wie das eigene Auto, Wohneigentum, Bargeld und Onlineguthaben. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird vom BAföG abgezogen. Das Einkommen auf der anderen Seite darf nicht mehr als 520 Euro im Monat betragen. Wer keinen Nebenjob hat, sich aber für einen Ferienjob entscheidet, der muss sich keine Sorgen machen, solang die Summe der Einkünfte aus dem gesamten Jahr unter der entsprechenden Grenze bleibt.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung durch den Staat ist, dass die Ausbildung innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird. Daher musst du als Studierende:r927 ab dem fünften Semester nachweisen, dass du genug Leistungspunkte für dein Studium hast. So kannst du bis zum Masterabschluss gefördert werden. Doch auch Studiengänge mit anderen Abschlüssen wie Jura oder Medizin werden vollständig gefördert. In einigen Fällen kann die Dauer der Förderung, sofern schwerwiegende Gründe vorliegen, aber auch verlängert werden.
BAföG berechnen: Wichtige Faktoren bei der Ermittlung der Förderungshöhe
Sofern du kein elternunabhängiges BAföG beantragst, spielen folgende Faktoren bei der Berechnung der BAföG-Höhe eine Rolle:
- Eigenes Einkommen
- Einkommen der Eltern
- Ggf. Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners
- Eigenes Vermögen
- Wohnsituation
Im ersten Schritt stellt das BAföG-Amt deinen Höchstsatz fest und ermittelt anschließend auf Basis deiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse, wie viel Geld davon abzuziehen ist. Der Höchstsatz für BAföG im Studium liegt für alleinlebende Studierende bei 934 Euro pro Monat. Beim Schüler-BAföG beträgt der maximal mögliche Satz 755 Euro monatlich.
Zudem wird neben dem Einkommen des Studierenden, dessen Eltern und evtl. Ehe- bzw. Lebenspartner bei der Berechnung des BAföG das Vermögen des Studierenden berücksichtigt. Dieses umfasst Girokonten, Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots, Onlineguthaben sowie Sachgegenstände wie Autos und Wohneigentum. Insgesamt sollte dein Vermögen nicht mehr als 15.000 Euro betragen bzw. 45.000 Euro, sofern du über 30 Jahre alt bist. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht wird von der Höchstförderungssumme abgezogen.
BAföG beantragen: So funktioniert’s
Damit du deine Förderung auch pünktlich zum Studienbeginn erhältst, ist es ratsam den BAföG-Antrag bereits mindestens ein bis zwei Monate vorher zu stellen. Erreicht dein Antrag das entsprechende BAföG-Amt fristgerecht, kannst du dir sicher sein, dass die Förderung auch noch rückwirkend ausgezahlt wird. Wichtig ist lediglich, dass der Antrag bereits vorliegt. Vollständig muss er nicht zwingend sein. Fehlende Dokumente können auch noch später nachgereicht werden. Folgende Unterlagen und Nachweise sind für den Erstantrag erforderlich:
- Formular zur Antragstellung (Formblatt 1 und 3)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Vermögensnachweise
- Einkommensnachweise von dir, deinen Eltern und ggf. Ehe- oder Lebenspartner
- Ggf. Mietvertrag
Das Formblatt 4 benötigst du, sofern du Kinder hast. Mit dem Formblatt 5 kannst du deinen Leistungsnachweis einreichen, was aber erst im späteren Verlauf des Studiums notwendig ist. Formblatt 6 benötigst du für ein Auslandssemester, Formblatt 7 ist ein Aktualisierungsantrag, Formblatt 8 für Vorausleistungen und Formblatt 9 zur nahtlosen Weiterförderung.
Wie gesagt ist es wichtig, dass du den Antrag rechtzeitig einreichst, auch wenn er noch nicht vollständig ist. Fehlende Dokumente kannst du jederzeit bei deinem BAföG-Amt einreichen. Rückmeldung erhältst du in der Regel innerhalb weniger Wochen bis Monate und die Förderung wird direkt auf ein Bankkonto überwiesen.
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