Die erste Steuererklärung nach dem Studium: So geht‘s
Lästiger Papierkram – die Steuererklärung schieben viele Student:innen gerne vor sich her. Spätestens nach dem Berufseinstieg steht aber die erste Steuererklärung an.
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Lästiger Papierkram und Bürokratie – die Steuererklärung schieben viele Student:innen gerne vor sich her oder verzichten sogar ganz darauf. Spätestens nach dem Berufseinstieg steht dann aber die erste Steuererklärung nach dem Studium an. Was viele Berufseinsteiger:innen nicht wissen: Die unbeliebte Tipparbeit mit dem Steuerprogramm kann sich durchaus bezahlt machen. Denn gerade beim Berufseinstieg kannst du gegebenenfalls größere Kostenpositionen von der Steuer absetzen und dich gegebenenfalls auf eine Rückzahlung vom Finanzamt freuen.
In unserem Blogbeitrag erklären wir dir, in welchen Fällen du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, mit welchen Tipps und Tricks die Erklärung beim Finanzamt leichter fällt und wie du deine Steuerlast ganz legal senken kannst.
Bin ich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Grundsätzlich gilt: Als Student:in ist die Abgabe einer Steuererklärung in der Regel nicht verpflichtend. Während des Studiums kannst du auf den lästigen Papierkram daher verzichten – beachte dazu aber die Tipps zur Absetzbarkeit von Werbungskosten weiter unten.
Als Berufseinsteiger:in musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du…
- …neben deinem Hauptjob weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro verdienst oder
- …bei mehreren Unternehmen gleichzeitig angestellt bist oder
- …dein Einkommen über 10.200 Euro pro Jahr liegt und du gleichzeitig Freibeträge in Anspruch nimmst.
Vereinfacht bedeutet das: Wenn du dich wie die Mehrheit der Absolvent:innen in einem festen Angestelltenverhältnis befindest, alleinstehend bist und keine Nebeneinkünfte erzielst, dann musst du auch nicht unbedingt eine Steuererklärung abgeben. In der Regel lohnt sich die erste Steuererklärung nach dem Studium aber.
Die Abgabe der ersten Steuererklärung nach dem Studium lohnt sich:
Auch wenn du als Berufseinsteiger:in nicht dazu verpflichtet bist, ist die Abgabe einer Steuererklärung in den meisten Fällen empfehlenswert. So kannst du in vielen Fällen Kosten aus deinem Studium von der Steuer absetzen oder Geld zurückfordern, wenn du deinen Job unterjährig begonnen hast.
Erste Steuererklärung nach dem Studium rückwirkend anfertigen?
Wenn du als Student:in keine Lust oder Zeit auf die zeitraubende Anfertigung einer Steuererklärung hattest, kannst du beruhigt sein: Die Einreichung der Steuererklärung kann auch noch bis zu vier Jahre später erfolgen. Diese Regelung trifft aber nur zu, wenn du zur Abgabe der Steuererklärung in diesem Zeitraum nicht verpflichtet war, es sich also um eine freiwillige Steuererklärung handelt.
Das heißt: Die erste Steuererklärung nach dem Studium kannst du rückwirkend für die letzten vier Jahre anfertigen. Da eventuelle Rückzahlungen vom Finanzamt mit einem großzügigen Zinssatz von 6 % beaufschlagt werden, kann es sich sogar lohnen, mit der Steuererklärung noch etwas zu warten. Allerdings beginnt die Zinsrechnung erst 15 Monate nach Ende des relevanten Kalenderjahres, in dem die Steuer wirksam geworden ist.
Ein Beispiel: Du kannst bis zum Ende des Jahres 2021 noch die Steuererklärung für alle Jahre bis einschließlich 2017 einreichen, wenn du in diesen Jahren nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst.
Fristen für die erste Steuererklärung nach dem Studium
Wenn du als Berufseinsteiger:in zur Abgabe deiner ersten Steuererklärung nach dem Studium verpflichtet bist, gelten die folgenden Fristen:
- Selbstständige Anfertigung der Steuererklärung: 31. Juli des Folgejahres
- Anfertigung der Steuererklärung mit Unterstützung durch Steuerberater oder Lohnhilfeverein: 28. Februar des übernächsten Jahrs.
Ein Beispiel: Wenn du im Jahr 2021 deinen ersten Job begonnen hast und deine Steuererklärung selbst anfertigst, hast du bis zum 31. Juli 2022 für die Abgabe Zeit. Wenn du dir von einem Steuerberater oder Lohnhilfeverein, verlängert sich diese Frist bis zum 28. Februar 2023.
Tipp: Wenn du gerade Hals über Kopf in Arbeit versinkst und partout keine Zeit für die Anfertigung der Steuererklärung hast, dann bitte das Finanzamt freundlich um eine Fristverlängerung. Diese wird bei Angabe eines plausiblen Grundes in der Regel genehmigt. Schreibe das zuständige Finanzamt dazu per Elster-System oder postalisch an und begründe dein Anliegen.
Studienkosten von der Steuer absetzen – in welchen Fällen geht das?
Ein Studium ist lang, zeitaufwändig und vor allem teuer. Das Kostenspektrum für Student:innen reicht von Semester- und Zulassungsgebühren über die Zinskosten des Studienkredits bis zu Fahrtkosten, Fachliteratur, Software und Büromaterialien.
Bei der Frage, welche Studienkosten du von der Steuer absetzen kannst, ist die Art des Studiums entscheidend. Maßgeblich ist, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt:
- Erststudium: Bei deinem ersten Studium (also beispielsweise einem Bachelor-Studiengang) handelt es sich in der Regel um eine Erstausbildung gemäß §9 EstG. Die Kosten dieses Studiums müssen bereits während des Studiums in Form einer Steuererklärung als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro angegeben werden. Eine Berücksichtigung erfolgt aber nur dann, wenn auch entsprechende Einkünfte erzielt wurden. Das heißt: Ein Verlustvortrag aus dem Erststudium ist nicht möglich. Übrigens: Wenn du vor dem Bachelor bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, gilt das Studium als weiterführende Qualifikation, die Kosten sind damit in voller Höhe absetzbar.
- Zweitstudium: Wenn du in einem Master-Studiengang eingeschrieben bist oder nach deiner abgeschlossenen Berufsausbildung deinen Bachelor absolvierst, kannst du die Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diese Kosten können dann auch in Form eines Verlustvortrags mit der ersten Steuerklärung nach dem Studium geltend gemacht werden.
Tipp: Du musst bei der Steuererklärung zwar in den meisten Fällen keine Belege direkt mit einreichen, solltest deine Kosten bei Nachfragen aber immer lückenlos nachweisen können. Sammle deshalb während des Studiums alle relevanten Belege und bewahre diese gut aus – vom Semesterticket über die Quittung aus dem Buchladen bis zu Reisekosten.
Meine erste Steuererklärung – Tipps und Tricks für Berufseinsteiger:innen
Die Steuererklärung erfreut sich unter Studierenden keiner großen Beliebtheit. Dank des technischen Fortschritts fällt die Anfertigung der Steuererklärung aber heutzutage viel leichter als noch vor einigen Jahren. Die Zeit des lästigen Papierkrams ist vorbei und mit ein wenig Affinität zu PC und Software gelingt dir die Steuererklärung in kürzester Zeit.
Unser Tipp: Nutze neben dem vom Finanzamt vorgegebenen Elster-Programm eine spezielle Software-Lösung für das Ausfüllen der Formulare. Auf dem Markt für Steuer-Software gibt es viele gute Angebote, die dir hilfreiche Tipps und Tricks zur Absetzbarkeit von Kosten und zum Ausfüllen der Formulare direkt anzeigen. Tipp: Die Anschaffung einer solchen Software kannst du natürlich auch von der Steuer absetzen.
Hier sind weitere Tipps für deine erste Steuererklärung nach dem Studium:
- Als Arbeitnehmer:in kannst du Werbungskosten geltend machen – das sind Kosten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören etwa Bewerbungskosten, Fahrkosten zur Arbeit oder auch Kosten für berufliche Weiterbildungen. Und selbst dann, wenn bei dir nur wenige Kosten angefallen sind, kannst du mindestens 1.000 Euro absetzen: Dabei handelt es sich um den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den das Finanzamt auch ohne Belege anerkennt.
- Wenn du nach dem Studium für deinen Berufseinstieg in eine andere Stadt gezogen bist, deinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in deiner Heimat hast, dann kannst du die dadurch entstehenden Wohn- und Fahrtkosten gegebenenfalls im Sinne einer doppelten Haushaltsführung absetzen.
- Wenn du aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehst, kannst du die Umzugskosten in dem jeweiligen Jahr von der Steuer absetzen.
- In deinem ersten Job wirst du häufig weitere Kosten für Arbeitsmittel haben. Diese kannst du unter Umständen ebenfalls von der Steuer absetzen, zu den typischen Positionen gehören Computer inklusive Zubehör, Fachliteratur, Aktentaschen, Büromaterialien, etc.
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