Homeoffice aus dem Ausland – rechtliche Regelungen
Wir zeigen, worauf du beim Arbeiten aus dem Homeoffice im Ausland achten musst.
23. Juni 2025 · 1 min Lesezeit

Homeoffice Regelungen erlauben es, abseits des Arbeitsplatzes die Arbeit zu verrichten. Ist die Homeoffice-Klausel im Vertrag nicht an einen bestimmten Ort gebunden, kannst du dein Homeoffice ins Ausland verlagern. Arbeiten unter Palmen? Dieser Traum ist jetzt real.
Was sind Vorteile im Homeoffice aus dem Ausland aus zu arbeiten?
Sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Angestellte bietet das Homeoffice Vor-und Nachteile. Verlegst du dein Homeoffice ins Ausland, genießt du volle Flexibilität. Je nach Zeitverschiebung verändern sich aber auch deine Arbeitszeit. So musst du auch gegenüber den Anforderungen deines Arbeitgebers flexibel bleiben. Arbeitgeber:innen sparen durch das Homeoffice hingegen Kosten ein, da es nun kleinere Büroflächen benötigt. Zugleich ist das Homeoffice aus dem Ausland attraktiv – ein wichtiger Faktor fürs Employer Branding.
Vorteile der Arbeit im Homeoffice | |
Für den Arbeitgeber | Für den Arbeitnehmer |
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Ist das Homeoffice im Ausland erlaubt?
Das Homeoffice im Ausland aufzubauen, ist nicht prinzipiell erlaubt. Du benötigst die eindeutige Zustimmung deines Arbeitgebers. Denn den Arbeitsort bestimmt immer noch dein:e Arbeitgeber:in. Gemeinsam bestimmt ihr im Anschluss, wie lange du aus dem Homeoffice vorübergehend im Ausland arbeitest. Meist sind Homeoffice Regelungen befristet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Land, in dem du arbeitest, spätestens nach drei Monaten steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche stellt. Wer dem Homeoffice nur kurzfristig und vorübergehend im Ausland nachgeht, für den kommt die Sozialversicherung in Deutschland weiterhin auf. Arbeitnehmer:innen, die länger als drei Monate im Homeoffice im Ausland arbeiten, müssen Abgaben an die Sozialversicherung des jeweiligen Landes leisten. Dies gilt für alle EU-Länder, eine Aufenthaltsgenehmigung ist für EU-Bürger:innen im europäischen Ausland nicht notwendig. In einigen Ländern bestehen solche Ansprüche bereits ab Tag eins.
Im europäischen Raum sind die Hürden für das Homeoffice aus dem Ausland dank des Grundsatzes der Freizügigkeit somit geringer. Eine Besonderheit gilt es noch für dich zu beachten: Einige Länder fordern für deine Aufenthaltsdauer eine Arbeitserlaubnis im Land. Zusammengefasst ist es möglich, das digitale Nomadenleben im Ausland zu leben. Dein:e Arbeitgeber:in muss hierfür deinem Aufenthaltsort sowie deiner Aufenthaltsdauer zustimmen.
Homeoffice im Ausland – Welche rechtlichen Regelungen sind in der EU zu beachten?
Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der europäischen Union ermöglicht es dir, dein Homeoffice ohne hohen bürokratischen Aufwand ins Ausland zu verlegen. Neben der Anmeldung beim Ausländermeldeamt ist die A1-Bescheinigung obligatorisch. Diese definiert, welche Rechte gelten – die deines Heimatlandes oder des Auslands. Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Informationen der A1-Bescheinigung sind bindend.
Prinzipiell sind folgende Fakten für dich für das Homeoffice im EU-Ausland wichtig zu wissen:
- Bei einem Aufenthalt von maximal drei Monaten benötigt es in der Regel nur eine Anmeldung beim Ausländermeldeamt
- Du kannst ohne Konsequenzen dein Homeoffice auf 24 Monate ausweiten, soweit dein Unternehmen eine Niederlassung in Deutschland und in dem jeweiligen Ausland besitzt. Voraussetzung: Dein Wohnort ist in Deutschland gemeldet.
- Die Steuerpflicht bleibt mit einem gültigen Wohnsitz in Deutschland für bis zu 183 Tage Homeoffice aus dem Ausland in Deutschland
Solltest du ein dauerhaftes Homeoffice im Ausland anstreben, ist die A1-Bescheinigung vor dem Umzug ebenfalls wichtig. Zudem wäre hier nicht mehr die Rede vom Homeoffice, sondern von Remote Work – es sei denn, das Unternehmen besitzt eine Niederlassung im jeweiligen Ausland. In jedem Fall benötigst du die Zustimmung des Arbeitgebers, da sich die gesamte Besteuerung ändert. Gleiches gilt für Nicht-EU-Länder.
Homeoffice im Ausland – Welche rechtlichen Regelungen sind im EU-Ausland zu beachten?
Übst du das Homeoffice aus einem nicht europäischen Land aus, weichen die Regelungen ab. Nach Absprache mit deinem Unternehmen benötigst du eine Aufenthalts- sowie Arbeitsgenehmigung. Ein Touristenvisum genügt nicht. Spezielle Remote-Work-Visa gibt es bereits in einigen Drittstaaten.
Rechtliche Grundlagen unterscheiden sich von Ausland zu Ausland. So findet mindestens ein Teil der Versteuerung deines Einkommens im Ausland statt. Das betrifft auch deine Sozialversicherung. So bleibt dir auf Wunsch zwar die deutsche Krankenversicherung erhalten, diese beteiligen sich jedoch nur verhältnismäßig an anfallenden Kosten. So weichen die Kosten in Ländern wie der USA stark vom deutschen Standard ab. Ohne Zusatzversicherung kommst du für die Mehrkosten auf.
Solltest du vom Homeoffice in Costa Rica, in Thailand, in den USA oder auf Mauritius träumen, müssen du und dein:e Arbeitgeber:in einzelfallabhängig entscheiden, ob der Traum realisierbar ist.
Homeoffice im Ausland – Das sagt das Steuerrecht
Es gibt kein spezifisches Steuerrecht für das Homeoffice im Ausland. Wann und in welchem Umfang Steuern anfallen, ist abhängig vom Arbeitsort sowie der zeitlichen Befristung des Aufenthaltes. Die 183-Tage-Regelung legt fest, dass du mit einem Wohnsitz in Deutschland für eine Dauer von 183 Tagen im Ausland weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleibst. Mit dem Homeoffice in einem Land, dass mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen besitzt, gehst du sicher, dass nur ein Land deine Arbeit besteuern darf.
Zusammengefasst: Das benötigst du für deinen Traum des Homeoffices aus dem Ausland
Ein Recht auf Homeoffice oder gar Homeoffice aus dem Ausland heraus besitzt du nicht. Um dich rechtlich abzusichern, empfiehlt es sich, eine Zusatzvereinbarung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. In dieser Zusatzvereinbarung sind Faktoren definiert, die für deine Arbeit aus dem Homeoffice im Ausland gelten: Folgende Faktoren sind bestenfalls Teil dieser Vereinbarung:
- Dauer der mobilen Arbeit im Ausland
- Erreichbarkeit
- Dokumentation der Tätigkeit im Homeoffice
- Welche Kosten werden erstattet?
- Rückkehrpflicht
- steuerrechtliche Regelungen
- sozialversicherungsrechtliche Regelungen
Noch wichtig zu wissen: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, so muss dieser in Kenntnis gesetzt werden. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung für das Homeoffice aus dem Ausland notwendig.
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