Zurück im Job nach der Elternzeit: So gelingt der Wiedereinstieg
Du möchtest nach deiner Elternzeit zurück in den Job? Erfahre hier, wie du einen gelungenen Einstieg findest und deine Karriere voranbringst.
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Während der ersten drei Lebensjahre ihrer Sprösslinge nehmen viele Mütter und Väter die Elternzeit in Anspruch. So können sie eine Auszeit von Berufsleben nehmen, um sich der Erziehung ihres Kindes voll und ganz zu widmen. Während der Elternzeit dürfen Arbeitnehmer nicht von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden.
Im Anschluss an die Elternzeit steht für zahlreiche Mütter und Väter der Wiedereinstieg in den Job an. Dieser sollte gut geplant werden, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Hier erfährst du, wie die Rückkehr in den Job nach der Elternzeit gelingt und was du dabei beachten solltest.
Zurück nach Elternzeit - Arbeitnehmer haben ein Recht auf Weiterbeschäftigung
Die Elternzeit ist vorbei und du möchtest wieder in deinen alten Job einsteigen? Das ist dein gutes Recht. Denn dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir deinen alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Bezüglich deines Gehaltes dürfen dir ebenfalls keine Nachteile entstehen. Dein Arbeitgeber darf dir somit nicht weniger Gehalt zahlen als vorher.
Aus der Elternzeit zurück - Neuer Arbeitsplatz, gleiches Unternehmen?
Nicht immer ist es jedoch möglich, dass du an deinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren kannst. Dies richtet sich unter anderem auch nach deinem Arbeitsvertrag. Dein Arbeitgeber hat ein sogenanntes Weisungsrecht, er darf den Inhalt, Ort und Zeit deiner Arbeit in einem gewissem Maß bestimmen. Jedoch darf nicht gegen den Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung verstoßen. Sollte dein Arbeitgeber dir also nicht deinen alten Arbeitsplatz zurückgeben können, dann muss er dir einen neuen Arbeitsplatz zuweisen. Dieser darf sich zum Beispiel an einem anderen Ort befinden und andere Aufgaben beinhalten, dein Gehalt muss aber gleichbleiben. Empfindest du deine neue Stelle nicht als gleichwertig, dann entscheidet im Streitfall das Arbeitsgericht.
Muss der Arbeitgeber Elternzeit gewähren? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer, die Mutter oder Vater geworden sind, für bis zu 36 Monate von der Arbeit freizustellen. Während dieser Zeit erhalten die Eltern keinen Lohn, sie können stattdessen Elterngeld beantragen. Mütter und Väter können selbst entscheiden, ob sie die vollen drei Jahre der Elternzeit in Anspruch nehmen oder nur einen Teil davon. Auch der Beginn und das Ende der Elternzeit sind frei wählbar. Überdies kann die Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. |
Das Ende der Elternzeit richtig planen
Um nach der Elternzeit keine bösen Überraschungen zu erleben, solltest du deinen Wiedereinstieg in den Job gut planen.
- Organisation der Kinderbetreuung: Kümmere dich rechtzeitig um die Betreuung deines Kindes und plane genügend Zeit zum Ausprobieren für den Übergang und die Eingewöhnung ein. Vereinbare außerdem Anrufzeiten mit den Betreuer:innen.
- Kontakt zum Unternehmen aufrechterhalten: Bleibe im Kontakt mit deinem Arbeitgeber und den Kollegen. Informiere dich über Neuerungen und Umstrukturierungen. Zeige Interesse an Weiterbildung und Entwicklung.
- Gespräch mit dem Vorgesetzten: Vor deinem Wiedereinstieg solltest du rechtzeitig in Kontakt mit deinem Arbeitgeber treten und über das Ende der Elternzeit sprechen. Tipp: Offene Kommunikation sorgt für Vertrauensbildung.
- Entspannung vor der Wiedereinstieg: Nutze die Zeit vor dem Wiedereinstieg, um dich einmal richtig zu entspannen. Vielleicht ist ein Urlaub in der Ferne möglich. Auch kleine, regelmäßige Auszeiten sind wichtig und nützlich.
- Kündigungsfrist beachten: Solltest du dich nach deiner Elternzeit beruflich neu orientieren wollen, dann beachte, dass du in deiner alten Firma rechtzeitig kündigst. Während der Elternzeit hast du eine Kündigungsfrist von drei Monaten, ansonsten gelten die vertraglich vereinbarten Fristen.
- Notwendige Weiterbildungen beachten: In einigen Berufen sind regelmäßige Weiterbildungen erforderlich. Informiere dich, welche du benötigst. Oft können Weiterbildungen und Fernstudium sogar während der Elternzeit absolviert werden.
Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Arbeitnehmer, die während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben, können wieder in Vollzeit arbeiten, wenn sie zurückkehren. Viele Mütter oder Väter möchten aber nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit arbeiten, um bestmöglich für ihre Familie zu sorgen.
Einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in Teilzeit nach der Elternzeit gibt es allerdings nicht. Auch dann nicht, wenn die Mütter und Väter während ihrer Elternzeit bereits in Teilzeit gearbeitet haben. Sofern dein Arbeitgeber einer Teilzeitstelle nicht zustimmt, musst du nach der Elternzeit daher wieder in Vollzeit arbeiten. Möchtest du häufiger zu Hause sein, dann besteht vielleicht die Möglichkeit, einige Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten?
Resturlaub verfällt nicht
Urlaubstage, die noch aus der Zeit vor der Elternzeit stammen, verfallen nicht. Wenn du nach der Elternzeit zurück in den Job kehrst, stehen dir die Urlaubstage noch immer zu. Allerdings hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, dir deinen Urlaubsanspruch um 1/12 zu kürzen. Dies gilt für jeden Monat Elternzeit, den du Anspruch nimmst. Diese Kürzung muss der Arbeitgeber jedoch ausdrücklich erklären. Ansonsten erwerben Arbeitnehmer auch während ihrer Elternzeit Anspruch auf Urlaub.
Darf der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen? Nein, dein Arbeitgeber darf dir nicht während der Elternzeit kündigen. Denn in dieser Zeit hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Nach der Elternzeit erlischt dieser jedoch. Arbeitnehmer, die zurück aus der Elternzeit kommen, darf der Arbeitgeber demnach kündigen. |
Berufliche Neuorientierung - Nach der Elternzeit nicht zurück in den alten Job
Noch immer sind es vor allem Frauen, die in Elternzeit gehen. Etwa ein Drittel aller Mütter kehrt jedoch nach der Elternzeit nicht zurück in den Job. Viele Arbeitnehmer möchten zudem nicht länger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, wenn sie aus der Elternzeit zurück sind. Manche Eltern können oder wollen nach der Elternzeit nicht in den alten Beruf zurück möchten, weil dieser sich nur schwer mit dem Familienleben vereinbaren lässt.
Denn viele Berufe beinhalten familienunfreundliche Faktoren, zum Beispiel:
- Schichtarbeit, vor allem Nachtschichten
- Meetings am Abend
- Geschäftsreisen
- Gefährliche Tätigkeiten
Vielleicht bietet die Elternzeit anschließend die Möglichkeit für neue berufliche Herausforderungen. Solltest du noch keinen festen neuen Job in Aussicht haben, dann kannst du auch versuchen, zunächst in Teilzeit in deinem alten Beruf weiterzuarbeiten und dich währenddessen nach neuen Möglichkeiten umzusehen. Nicht zu unterschätzen ist, dass die berufliche Umorientierung viel Kraft kostet. Darüber solltest du dir beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit im Klaren sein.
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