Länger als 6 Wochen krank – Lohnfortzahlung berechnen
In den ersten 6 Wochen zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt – die übliche Lohnfortzahlung. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, erhältst du Krankengeld.
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Ein schwerer Unfall mit dem Auto oder Fahrrad, eine komplizierte Operation oder eine langwierige Infektion – vor gesundheitlichen Problemen ist niemand sicher. Als junger Berufseinsteiger ist das Risiko für dich relativ gering, länger als 6 Wochen krank zu sein.
Wenn du aber doch einmal unter einer längeren Erkrankung leidest, stellst du dir viele Fragen: Was passiert mit der Lohnfortzahlung, wenn ich länger als 6 Wochen krank bin? Habe ich Anspruch auf Krankengeld? Wie berechne ich die Höhe des Krankengelds, wenn ich länger als 6 Wochen krank bin? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Beitrag.
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Zur JobsucheLohnfortzahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen
Vorab sei gesagt: Auch bei einer längeren Krankheit musst du dir zunächst keine Gedanken um die finanzielle Absicherung machen. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, solltest du dich zwar auf finanzielle Einbußen einstellen. Bis zu 90 % des Netto-Einkommens erhältst du aber als Krankengeld von deiner Krankenkasse erstattet.
Krankengeld statt Lohnfortzahlung
In den ersten 6 Wochen deiner Erkrankung zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt – dabei handelt es sich um die übliche Lohnfortzahlung. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, wird diese Lohnfortzahlung durch das Krankengeld abgelöst. Genau ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse für gesetzlich Krankenversicherte die Zahlung des Krankengeldes. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und fällt geringer aus als die Lohnfortzahlung.
Als ArbeitnehmerIn ist für dich wichtig: Du musst deine Arbeitsunfähigkeit nach spätestens einer Woche deiner gesetzlichen Krankenkasse melden. Dadurch verhinderst du, dass Lücken zwischen der Lohnfortzahlung und der Zahlung des Krankengeldes entstehen. Du bist gerade erst in den Job gestartet? Dann beachte, dass du direkt Krankengeld beantragen bist, wenn du weniger als vier Wochen bei dem Unternehmen beschäftigt bist.
Länger als 6 Wochen krank – wer bekommt Krankengeld?
Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass du als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Anspruch auf Krankengeld hast. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du in diesen Fällen ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld:
- Du bist länger als 6 Wochen krank und dein Unternehmen zahlt dir kein Gehalt mehr. Wichtig: Es muss sich um dieselbe Erkrankung handeln.
- Du bist in stationärer Behandlung im Krankenhaus oder befindest dich in einer Reha-Einrichtung. Dein Arbeitgeber zahlt dir nach 6 Wochen Krankheit kein Gehalt mehr.
- Wenn du gerade erst in deinen Job gestartet bist und in den ersten vier Wochen deiner Beschäftigung krank wirst, muss das Unternehmen dir kein Gehalt zahlen. Du kannst in diesem Fall sofort Krankengeld bekommen.
- Wenn du Arbeitslosengeld I erhältst und länger als 6 Wochen krank bist, löst das Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag die Arbeitslosengeld-Zahlung der Agentur für Arbeit ab.
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Zur JobsucheWie lange bekomme ich Krankengeld?
Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass du innerhalb von drei Jahren über einen Zeitraum von 78 Wochen Krankengeld erhalten kannst. Dabei musst du nicht über einen fortlaufenden Zeitraum krankgeschrieben sein, sondern kannst auch in unterschiedlichen Zeiträumen wiederholt erkranken.
Wichtig ist: Wenn dein Anspruch auf Krankengeld ruht – zum Beispiel während den 6 Wochen der Lohnfortzahlung – wird dieser Zeitraum von der Dauer abgezogen. Das heißt: Die Leistungsdauer verkürzt sich in der Regel auf 72 Wochen Krankengeld, wenn du zunächst 6 Wochen lang Lohnfortzahlung erhältst. Auch während der Elternzeit ruht das Krankengeld.
Nach Ablauf der drei Jahre hast du erneut Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld aufgrund derselben Erkrankung. Dabei ist wichtig, dass du weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder arbeitssuchend bist.
Krankengeld für Familienversicherte?
Wenn du als Ehegatte in der Familienversicherung mitversichert bist, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Kinder in der Familienversicherung. Auch als Praktikant oder Student hast du übrigens keinen Anspruch auf Krankengeld.
Krankschreibung länger als 6 Wochen – das musst du beachten
Gemäß dem Sozialgesetzbuch beginnt dein Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem der Arzt oder die Ärztin deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Damit dein Anspruch auf Krankengeld bestehen bleibt, solltest du diese Punkte beachten:
- Du musst ohne Unterbrechung krankgeschrieben sein. Das heißt: Spätestens am Werktag nach dem Ende der letzten Krankschreibung musst du eine neue Bescheinigung deiner Arbeitsunfähigkeit nachweisen können. Samstag gelten in diesem Zusammenhang übrigens nicht als Werktage.
- Dein Arzt oder deine Ärztin kann dich nicht rückwirkend krankschreiben. Das heißt für dich: Wenn deine Krankschreibung am Mittwoch endet, musst du spätestens am Donnerstag erneut eine Krankschreibung einholen – ansonsten kann die Krankenkasse aufgrund der Unterbrechung die Zahlung einstellen.
- In der Regel wirst du nicht direkt länger als 6 Wochen krankgeschrieben – die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gilt üblicherweise für maximal 2 Wochen. Wenn kein Ende der Krankheit absehbar ist, wird häufig „bis auf Weiteres“ als Krankheitsdauer eingetragen. In diesem Fall musst du übrigens nicht immer wieder neue Bescheinigungen einreichen – das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Krankengeld beantragen – so geht’s
Du bist länger als 6 Wochen krank und möchtest Krankengeld erhalten? So sieht der Prozess aus:
- Ein Antrag ist nicht nötig: Einen separaten Antrag auf Krankengeld gibt es nicht. In der Regel nimmt deine Krankenkasse Kontakt mit dir auf, wenn du länger als 6 Wochen krank bist.
- Arbeitgeber erstellt Verdienstbescheinigung: Vor dem Ablauf der Lohnfortzahlung schickt deine Krankenkasse ein Formular an deinen Arbeitgeber – dieser füllt die Verdienstbescheinigung aus und schickt der Krankenkasse das Formular zurück.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält heute bereits den früher üblichen Auszahlschein für das Krankengeld. Daher ist es ausreichend, dass der zuständige Arzt beziehungsweise die zuständige Ärztin deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
- Bescheinigung an Krankenkasse senden: Um Krankengeld zu erhalten, musst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an deine Krankenkasse schicken. Viele Krankenkassen bieten heute auch den bequemen Upload der Bescheinigung per Service-Portal oder App an.
- Prüfung und Auszahlung: Die Krankenkasse prüft nun den Sachverhalt und zahlt das Krankengeld aus, wenn du länger als 6 Wochen krank bist.
Länger als 6 Wochen krank – die Höhe des Krankengeldes
Laut § 48 Sozialgesetzbuch ergibt sich die Höhe des Krankengeldes wie folgt, wenn du länger als 6 Wochen krank bist:
§ 47 SGB Höhe und Berechnung des Krankengeldes
Das Sozialgesetzbuch gibt vor, dass das Krankengeld 70 % deines regelmäßigen Brutto-Einkommens beträgt. Zudem ist definiert, dass das Krankengeld nicht 90 % deines Netto-Einkommens übersteigen darf. Der geringere der beiden Werte wird herangezogen, wobei deine Beiträge zur Sozialversicherung direkt von der Zahlung abgezogen werden.
Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wie sich das Krankengeld im individuellen Fall berechnet. Wir gehen davon aus, dass du als Berufseinsteiger ein monatliches Einkommen in Höhe von 4.000 Euro erzielst. Wenn du unverheiratet bist und noch keine Kinder hast, bist du üblicherweise in Steuerklasse I. Die Berechnung des Krankengeldes sieht dann so aus:
Berechnungsgrundlage | Betrag |
Bruttogehalt pro Monat | 4.000 Euro |
Steuerklasse | I |
Nettogehalt pro Monat | 2.536 Euro |
70 % des monatlichen Bruttogehalts | 2.800 Euro |
90 % des monatlichen Nettogehalts | 2.282 Euro |
Krankengeld brutto | 2.282 Euro |
Beiträge zur Sozialversicherung | 275 Euro |
Monatlicher Auszahlungsbetrag | 2.077 Euro |
Differenz zum regulären Nettogehalt | 459 Euro |
Das Beispiel zeigt, dass du durch die Zahlung des Krankengelds durchaus finanzielle Einbußen in Kauf nehmen musst. In unserem Beispiel liegt das ausgezahlte Krankengeld etwa 18 % unter dem regulären Nettogehalt. Der Gehaltsausfall ist also überschaubar und wird zum großen Teil durch die Zahlung der Krankenkasse kompensiert.
Krankschreibung länger als 6 Wochen – individuelle Berechnung des Krankengeldes
Wenn du länger als 6 Wochen krank bist und für dich die Höhe des Krankengeldes berechnen möchtest, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:
- Monatliches Brutto-Gehalt
- Monatliches Netto-Einkommen
- Jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.)
- Beitragsbemessungsgrenze
Tipp: Viele Krankenkassen bieten online einen Rechner zur Ermittlung des Krankengeldes an. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, dann schau einfach mal auf der Website deiner Krankenkasse vorbei und informiere dich dort.
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