Kategorie: Arbeitsrecht

Krank im Urlaub? Deine Rechte und Pflichten

Krank im Urlaub? Hier erfährst du alles zu deinen Rechten und Pflichten. Am ersten Tag den Arbeitgeber informieren | Urlaubstage erstatten lassen | Leisure Sickness

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Krank im Urlaub
Foto von Polina Tankilevitch von Pexels

Endlich ist es so weit: Du hast deinen wohl verdienten Urlaub geplant, dein letzter Arbeitstag ist vorbei und die Entspannung kann beginnen. Doch statt Erholung kommt der erste Husten und plötzlich liegst du mit einer Erkältung und hohem Fieber im Bett. Im ersten Moment wirst du dich nicht nur darüber ärgern, dass du im Urlaub krank bist. Du machst dir bestimmt auch Sorgen, dass du deine Urlaubstage nicht zurückbekommst. Doch solange du bestimmte Fristen einhältst, hast du einen Urlaubsanspruch bei Krankheit und kannst dir die Tage, an denen du krank warst, auf dein Urlaubskonto zurückerstatten lassen.

Leisure Sickness: Eine plötzliche Krankheit nach dem Beginn des Urlaubs - dieses Phänomen wird als „Leisure Sickness“, zu Deutsch „Freizeitkrankheit“, bezeichnet. Die Leisure Sickness ist darin begründet, dass sich viele Menschen in der Zeit vor dem Urlaub mit ihrer Arbeit übernehmen, weil sie keine Aufgaben unbearbeitet zurücklassen möchten. Der hohe Stresspegel, gefolgt von plötzlicher Entspannung, belastet das Immunsystem.

Unser Tipp: Nicht direkt am ersten Urlaubstag wegfahren. Stattdessen Schritt für Schritt das Arbeitspensum reduzieren und vielleicht erst am dritten Tag des Urlaubs aufbrechen. Dadurch erholt sich dein Immunsystem vom Stress und die Chance, im Urlaub krank zu werden, verringert sich.

Was passiert bei einer Krankheit im Urlaub?

Ein Arbeitnehmer in Deutschland hat laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen Anspruch auf vergütete Erholungstage. Wirst du während eines Urlaubs krank, kannst du dich jedoch schwer erholen.

Krankheitstage gelten nicht als Urlaubstage und werden dem Urlaubskonto daher nachträglich gutgeschrieben. Wenn du zum Beispiel einen zweiwöchigen Urlaub planst und davon sechs Tage krank bist, bekommst du diese sechs Tage später auf dein Urlaubskonto zurückerstattet

Einen Urlaub kannst du allerdings nur nachholen, wenn es sich tatsächlich um einen Erholungsurlaub handelt. Erfolgt dein Urlaub in Form von einem Abbau von Überstunden, so ist diese Zeit nicht rückerstattungspflichtig. Auch wenn dein Kind während deines Erholungsurlaubs erkrankt, besteht keine Möglichkeit, sich den Urlaubsanspruch zurückzuholen, da du selbst gesund bist.

Den Urlaub darfst du auch keinesfalls selbständig verlängern. Du musst ihn an dem Tag beenden wie ursprünglich ausgemacht. Ohne Zustimmung deines Arbeitgebers würde es sich sonst um eine „Selbstbeurlaubung“ handeln, wodurch du eine Abmahnung oder gar eine Kündigung riskierst. Wann du den Urlaub nachholen kannst, musst du also in jedem Fall mit deinem Chef besprechen.

Während des Urlaubs in Quarantäne

Sollte es dazu kommen, dass du dich im Urlaub mit dem Coronavirus infizierst, so ist vom Infektionsschutz nicht geregelt, was mit deinen Urlaubstagen passiert. Solltest du während einer behördlich angeordneten Quarantäne so weit erkranken, dass du als arbeitsunfähig giltst, so wird dir der Urlaub laut § 9 BurlG erstattet. Sofern du erkrankst, jedoch arbeitsfähig bist, bekommst du deine Urlaubstage nicht zurück.

Was muss man beachten, wenn man im Urlaub krank wird?

Damit du deine Urlaubstage zurückbekommst und um die Fortzahlung deines Gehaltes zu ermöglichen, musst du drei Dinge erledigen:

1. Ärztliches Attest holen

Wenn du merkst, dass du im Urlaub krank wirst, solltest du sofort einen Arzt aufsuchen. Dieser stellt dir ein Attest aus. Dabei muss die Krankheit allerdings so ernst sein, dass du deine Arbeitsverpflichtung nicht erfüllen kannst. Deshalb muss im Attest stehen, dass du nicht nur krank, sondern auch arbeitsunfähig bist. Es ist essenziell, diese ärztliche Bestätigung am Beginn der Krankheit anzufordern. Du hast nämlich keinen Anspruch auf deine Urlaubstage, wenn du erst nach dem Urlaub bekannt gibst, dass du eine ernste Erkrankung hattest.

Es gibt keine gesetzliche Frist, wann du deinem Arbeitgeber das ärztliche Attest zukommen lassen musst. Allerdings ist es angebracht, dieses spätestens am 4. Tag abzugeben. Ist dir dies nicht möglich, ist vorübergehend ein Fax ausreichend. Und bei der nächsten Gelegenheit gibst du das Attest persönlich ab.

2. Arbeitgeber kontaktieren

Sobald du eine Krankschreibung vom Arzt hast, musst du deinen Arbeitgeber anrufen oder ihm eine E-Mail senden. Dadurch ist dieser informiert, dass du im Urlaub krank bist. Zudem bist du verpflichtet mitzuteilen, wie lange deine Krankheit ungefähr andauern wird. Die Personalabteilung oder dein direkter Vorgesetzter sind hier die richtigen Ansprechpartner. Denn es ist nicht ausreichend, nur einen Kollegen zu informieren.

Außerdem musst du deine Erkrankung im Urlaub direkt am ersten Tag bekanntgeben. Selbst dann, wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass eine Einreichung einer Krankmeldung erst am dritten Tag ausreichend ist. Darüber hinaus musst du für deinen Arbeitgeber zu jeder Zeit erreichbar sein, weshalb du ihm bei einem Aufenthalt im Ausland deine Kontaktdaten mitteilen solltest. Sollte dich dein Arbeitgeber nicht erreichen, kann dein Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung nach § 7 EntgFG verweigern.

3. Gesetzliche Krankenkasse informieren

Solltest du dich während deines Urlaubs im Ausland befinden, musst du klären, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche nicht. Deshalb ist eine Auslandskrankenversicherung anzuraten, falls im Ernstfall ein Rücktransport nötig wäre. Für den Fall, dass du keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast, besteht die Gefahr, dass Leistungen nur so weit erstattet werden, wie gesetzlich versicherte Personen Leistungen im Urlaubsland bezahlt bekommen. Dies ist oftmals weniger als in Deutschland, sodass du einige Leistungen selbst bezahlen müsstest.

Wie streng ist die Nachweispflicht?

Es kann immer einmal passieren, dass du im Urlaub erkrankst. Doch viele Arbeitgeber sehen das nur ungern und können misstrauisch werden, ob es sich bei der Krankschreibung tatsächlich auch um eine Arbeitsunfähigkeit handelt. Daher gilt eine sehr strenge Nachweispflicht. Wichtig ist, deinen Arbeitgeber sofort über deine Krankheit zu informieren und ihm das ärztliche Attest zukommen zu lassen. dein Arbeitgeber muss dich zu jeder Zeit erreichen können. Denn bei Verdacht einer fälschlichen Krankheit kann ein Gutachten angefordert oder ein Detektivbüro kontaktiert werden. Sollte ein Detektiv herausfinden, dass die Krankheit nur vorgetäuscht war, kannst du nicht nur deinen Arbeitsplatz verlieren, sondern musst vielleicht auch noch die Kosten des Detektives bezahlen.

Urlaub trotz Krankschreibung – ist das möglich?

Wenn es zu dazu kommt, dass du vor deiner Reise erkrankst, darf dein geplanter Urlaub deine Genesung nicht beeinträchtigen. Kommt es zum Beispiel dazu, dass du vor deiner Reise einen Bänderriss hast und du deshalb krankgeschrieben bist, so solltest du längere Wanderungen in deinem Urlaub unterlassen. Dient dein Urlaub jedoch der Erholung, wäre es dennoch angebracht, deine Reisepläne mit deinem Chef zu besprechen, um Missverständnisse zu verhindern.

Möchtest du krankgeschrieben Urlaub machen und bekommst Krankengeld, da du bereits über einen längeren Zeitraum erkrankt bist, so bist du nicht verpflichtet, dies mit deiner Krankenkasse abzuklären, solange du dich innerhalb Deutschlands aufhältst. Sobald du jedoch ins Ausland reisen möchtest, benötigst du die Zustimmung nach § 16 Ab. 4 SGB V von deiner Krankenkasse, damit der Anspruch auf Krankengeld nicht verfällt. Ideal ist es, wenn du mit deinem Arzt abklärst, dass dein Urlaubsziel deine Gesundheit nicht gefährdet. Zudem ist wichtig, dass die Krankschreibung über den gesamten Urlaubszeitraum besteht. Wenn du einen Antrag auf Zustimmung zu deiner Krankenkasse schickst, stimmt diese in den meisten Fällen zu, solange du dich innerhalb der EU befindest.


Andreas für JobTeaser