Kategorie: Chancen ergreifen

Kündigung: Wie verhältst du dich richtig?

Jetzt möchtest du nur noch so reibungslos und souverän wie möglich den Abgang aus dem Unternehmen hinlegen? Was du nach einer Kündigung beachten solltest und wie du dich dabei rechtlich sowie gegenüber Vorgesetzten und Kollegen richtig verhältst, dass erfährst du in diesem Artikel.

1 min Lesezeit

Zwei Menschen geben sich die Hand
Foto von Tima Miroshnichenko von Pexels

Du hast endlich Schluss gemacht und bei deinem Noch-Arbeitgeber gekündigt! Bravo, die erste Hürde ist genommen. 

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Was du nach der Kündigung beachten solltest

Der Moment der Kündigung und alles was damit zu tun hat, ist wahrscheinlich eine der schwersten Situationen, die einem im Berufsleben begegnen. Schließlich sind dabei meist viele Emotionen im Spiel: Enttäuschung, Frust, Ärger – da ist es ratsam einen kühlen Kopf zu bewahren, um wichtige FristenAnsprüche und einen gewissen Verhaltens-Kodex nicht außer acht zu lassen. 

Wenn du bisher noch gar nicht gekündigt, aber konkrete Absichten hast, dann steht für dich an erster Stelle das Gespräch mit dem Chef und das Kündigungsschreiben. Mehr dazu und auch ein Muster für die Kündigung als Arbeitnehmer findest du in unserem Artikel: Richtig kündigen: So machst du einen sauberen Cut

Beachte dabei unbedingt auch die gesetzliche Kündigungsfrist als Arbeitnehmer, die bei vier Wochen zum 1. oder 15. des jeweiligen Monats liegt, wenn nicht anders vertraglich geregelt. 

Welche Ansprüche dir zustehen und wie du dich nach einer Kündigung verhältst – dazu erfährst du hier jetzt mehr!

Welche Ansprüche hast du nach der Kündigung?

Du hast als Arbeitnehmer die Kündigung schriftlich vorgelegt und im Schreiben auch bereits ein Arbeitszeugnis angefordert. Sehr gut, denn du hast einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und mitunter kann es ein paar Wochen dauern, bis dein Zeugnis letztendlich ausgestellt ist. Damit du dein Zeugnis spätestens am letzten Arbeitstag auch in Händen halten kannst, solltest du die Anforderung also nicht auf die lange Bank schieben. 

Denn beachte: du hast keinen Anspruch auf Zusendung des Arbeitszeugnisses, hier tritt die Holschuld des Arbeitnehmers in Kraft. 

Kurz: du musst dir dein Zeugnis im Worst Case persönlich bei deinem Ex-Arbeitgeber abholen. Die Verjährungsfrist für das Recht auf ein Zeugnis beträgt dabei entspannte drei Jahre. Du bist nicht zufrieden mit deinem ZeugnisAnspruch auf Verbesserung hast du bis zu einem halben Jahr nach Ausstellung des Arbeitszeugnisses.

Noch einmal zusammengefasst:

  • du hast einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
  • du musst das Arbeitszeugnis aktiv einfordern und ggf. persönlich abholen
  • es besteht eine Verjährungsfrist von drei Jahren
  • Änderungswünsche musst du innerhalb von sechs Monaten angeben

Wie sieht es mit den Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I aus? 

Wenn du deinen Job selbst gekündigt hast, bekommst du bei der Agentur für Arbeit generell eine Sperrfrist von drei Monaten. Das solltest du natürlich berücksichtigen, wenn du aktuell noch keinen neuen Job in Aussicht hast. Kannst du allerdings gute Gründe für deine Kündigung vorbringen, wird diese Sperrfrist mit Glück ausgesetzt

Gute Gründe: Überforderung im JobMobbing oder ein neuer Job in naher Zukunft sind ein paar Beispiele, bei denen es sich lohnen kann, schriftlich Einspruch gegen die Sperrfrist zu erheben.

Nach deiner Kündigung hast du außerdem Ansprüche auf deinen Jahresurlaub. 

Dabei ist es tatsächlich interessant, wann du aus dem Unternehmen ausscheidest:

  • bei Vertragsaustritt in der 1. Jahreshälfte besteht Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat
  • bei Vertragsaustritt in der 2. Jahreshälfte besteht Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub

Wenn du den Urlaub nach deiner Kündigung nicht mehr vollständig nehmen kannst, erhältst du für die verbleibenden Urlaubstage vom Arbeitgeber ein sogenanntes Urlaubsentgelt. Ob dabei die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber ausgesprochen wurde, spielt nach dem Bundesurlaubsgesetz keine Rolle

Übrigens: Wenn du mehr Urlaub genommen hast, als dir vertraglich zusteht, kann der Arbeitgeber diesen nicht zurückfordern

Beim Anspruch auf Überstunden gilt die im Arbeitsvertrag festgesetzte Überstundenregelung. Je nachdem werden die Überstunden ausgezahlt oder in extra Urlaubstage umgewandelt.

Hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung? 

Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht – und schon gar nicht, wenn du selbst gekündigt hast. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben und ist eigentlich eine freiwillige Leistung zur Vorbeugung einer Kündigungsschutzklage.

Wie verhalte ich mich nach einer Kündigung?

Neben den Ansprüchen, die dir nach einer Kündigung zustehen, ist es natürlich auch eine Frage des guten Stils, wie du dich bis zum letzten Arbeitstag gegenüber dem Chef und den Kollegen verhältst. 

Was solltest du also konkret beachten – vorausgesetzt die Bereitschaft für einen guten letzten Eindruck ist vorhanden? Selbst wenn du dich nicht im Guten von deinem Arbeitgeber trennst, kann dir ein souveräner Abgang letztendlich nur Vorteile verschaffen: 

  • er kann sich positiv auf dein Arbeitszeugnis auswirken
  • du kannst dich jederzeit wieder melden, wenn du etwas benötigst
  • die Chancen dafür, dass dich dein Ex-Chef weiterempfiehlt, steigen
  • du zeigst Größe und Selbstbewusstsein

Mit der Aussicht auf einen neuen Job oder einfach der Erleichterung gekündigt zu haben, sollte es also hoffentlich machbar für dich sein, die restliche Zeit im Unternehmen reibungslos zu überstehen. Du wirst sehen, dein letzter Arbeitstag kommt schneller als gedacht – also halte durch!

Tipps: von der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag

Liegt die Kündigung auf dem Tisch, solltest du deinem Vorgesetzten die Kommunikation mit den Kollegen überlassen. Egal wie sehr dir die Neuigkeit auch unter den Nägeln brennt: Die Verkündung deines Fortgehens im Team ist absolute Chefsache

Bist du noch motiviert? Versuche dich weiterhin von deiner besten Seite zu zeigen und deinen Kollegen bis zum Schluss die Stange zu halten: Kein krankfeiernkeine dreckige Wäsche waschen und keine Arbeitsverweigerung – auch wenn die Luft raus ist. Sorge außerdem dafür, dass du deinen Aufgabenbereich ordentlich übergibst und ggf. die Einarbeitung deines Nachfolgers übernimmst. So kannst du erhobenen Hauptes das Feld räumen und musst dir am Ende selber nichts vorwerfen

Hast du noch Kontakt zu Kunden und Geschäftspartnern, dann zeige dich auch in diesen Momenten stets loyal und diskret gegenüber deinem Arbeitgeber. Ist dein letzter Arbeitstag dann endlich gekommen, gibt es für dich noch folgendes zu tun:

  • den Arbeitsplatz ordentlich hinterlassen
  • Firmeneigentum abgeben
  • einen Ausstand zum Abschied geben
  • oder eine Abschiedsmail schreiben

So, nun bist du bestens vorbereitet und weißt Bescheid, wie du dich auch nach der Kündigung noch richtig verhältst, um einen positiven letzten Eindruck zu hinterlassen. Ob es dir noch Vorteile für deinen weiteren beruflichen Zukunft bringen mag, wird sich zeigen. Aber an dem Spruch: „Man sieht sich immer zweimal im Leben, ist durchaus etwas Wahres dran. 

Jetzt aber erstmal auf zu neuen beruflichen Abenteuern: Auf unserer Plattform und in der JobTeaser App warten eine große Auswahl offener Stellen schon darauf, von dir entdeckt zu werden.

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