Kategorie: Arbeitsrecht

Vor Arbeitsbeginn kündigen: Das musst du beachten

Heute den Arbeitsvertrag unterschrieben und morgen kommt das langerwartete Angebot des Traum-Arbeitgebers? Wer in dieser Situation ist, der fragt sich: Darf ich vor Arbeitsbeginn kündigen? Muss ich mit Konsequenzen oder Vertragsstrafen rechnen? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.

23. Juni 2025 · 1 min Lesezeit

Inhalt:

  1. Vertrag vor Arbeitsbeginn kündigen – so ist die Rechtslage
  2. Arbeitsvertrag vor Beginn kündigen – ein Beispiel
  3. Gründe für eine Kündigung vor Arbeitsbeginn
  4. Kündigung vor Arbeitsantritt – unser Muster mit Hinweisen
  5. Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht möglich – was nun?

So hast du dir deinen Berufsstart sicher nicht vorgestellt: Nach der Unterschrift des ersten Arbeitsvertrags kommen direkt Zweifel auf, ob der Arbeitgeber auch wirklich der richtige ist. Oder du erhältst überraschend eine Zusage von deinem Wunsch-Unternehmen, bei dem du nicht nur mehr verdienst, sondern auch bessere Perspektiven hast.

Kurz gesagt: Du möchtest das Arbeitsverhältnis beenden, bevor es überhaupt begonnen hat. Wie das funktioniert und worauf du achten musst, das erfährst du hier.

Bist du bereit für einen neuen Job?

Bei JobTeaser findest du mehr als 5.000 Stellenangebote für Studierende und Absolvent:innen.

Zur Jobsuche

Vertrag vor Arbeitsbeginn kündigen – so ist die Rechtslage

Mit der beidseitigen Unterschrift des Arbeitsvertrags besteht ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber: In vielen Fällen ist eine Kündigung noch vor Antritt der Position möglich. Dabei sind folgende Punkte in jedem Fall zu beachten:

  • Grundsätzlich können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Arbeitsbeginn kündigen, dabei gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen.
  • Die Kündigungsfrist vor Arbeitsbeginn entspricht der Kündigungsfrist in der Probezeit, in der Regel liegt diese bei zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats.
  • Wenn zwischen der Kündigung und dem Arbeitsbeginn mehr als zwei Wochen liegen, musst du die Stelle also in der Regel gar nicht erst antreten.
  • Wenn zwischen der Kündigungsfrist und dem Arbeitsbeginn weniger als zwei Wochen liegen, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass du die Stelle bis zum Tag der wirksamen Kündigung antrittst.

Achtung: Es gibt durchaus Arbeitsverträge, die spezielle Klauseln zur Kündigung vor dem Arbeitsbeginn enthalten, in diesen Fällen sind diese Klauseln maßgeblich. Zu den typischen Vertragsklauseln gehören:

  1. Kündigungsbeschränkung: Eine Kündigung vor Arbeitsbeginn wird ausgeschlossen. Die Kündigung ist erst ab dem ersten Arbeitstag möglich.
  2. Vertragsstrafe: Wenn die Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht möglich ist und du einfach nicht zur Arbeit erscheinst, droht eine Vertragsstrafe. Diese bewegt sich häufig im Bereich eines Brutto-Monatsgehalts. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält den Gehaltsanteil bis zur Wirksamkeit der Kündigung für angemessen.

Arbeitsvertrag vor Beginn kündigen – ein Beispiel

Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, welche Konsequenzen dir bei einer Kündigung vor Arbeitsbeginn drohen können:

  • Du unterschreibst am 10. März einen Arbeitsvertrag, der einen Beginn des Beschäftigungsverhältnisses am 01. April vorsieht. In dem Vertrag sind keine Klauseln zur Kündigungsbeschränkung vorgesehen. Du kannst den Arbeitsvertrag also bis spätestens zum 18. März kündigen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
  • Du schließt am 20. Juni einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn am 01. August ab. Erst am 25. Juli erhältst du ein Alternativangebot und möchtest den Vertrag nun kündigen. Der Arbeitgeber kann nun darauf bestehen, dass du die ersten acht Tage im August zur Arbeit erscheinst, da die Kündigungsfrist am 08. August endet.

Tipp: Der Antritt einer Arbeitsstelle für wenige Tage ist weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber sinnvoll. Wenn du deine Gründe für die Kündigung verständlich erklärst und dich bei dem Arbeitgeber höflich und ehrlich entschuldigst, stehen die Chancen einer beidseitigen Vertragsauflösung gut.

Gründe für eine Kündigung vor Arbeitsbeginn

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags vor Arbeitsbeginn ist ungewöhnlich, kommt aber auch bei jungen Berufseinsteiger:innen immer wieder vor. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Du hast dich bei mehreren Stellen beworben und erhältst erst nach Unterschrift des Arbeitsvertrags eine Zusage von deinem Wunsch-Arbeitgeber.
  • Du hast dich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis heraus bei der Konkurrenz beworben und einen Vertrag unterschrieben. Als dein aktueller Arbeitgeber davon erfährt, bietet er dir eine satte Gehaltserhöhung an. Du entscheidest dich, bei deinem aktuellen Arbeitgeber zu bleiben.
  • Durch ein unerwartetes Ereignis haben sich deine Lebenspläne komplett geändert. Dazu kann beispielsweise der Tod oder eine Krankheit eines Angehörigen gehören, aber auch eine neue Beziehung oder der Wunsch, für eine Zeit ins Ausland zu gehen.

Kündigung vor Arbeitsantritt – unser Muster mit Hinweisen

Wenn du deinen Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn kündigen möchtest, solltest du unbedingt die Vorgaben zu Frist und Form der Kündigung berücksichtigen. Hier findest du die wichtigsten Vorgaben sowie ein Muster-Schreiben zur Kündigung.

Die Kündigung vor Arbeitsantritt muss:

  • schriftlich und in Papierform erfolgen,
  • eine Angabe zum Zeitpunkt der Beendigung enthalten,
  • handschriftlich unterschrieben sein,
  • eindeutig sein („Hiermit kündige ich…“),
  • dem Arbeitgeber zugestellt werden (Tipp: Einschreiben mit Rückschein)

Das folgende Musterschreiben zur Kündigung vor Arbeitsbeginn kannst du bedarfsgerecht an deine aktuelle Situation anpassen:

Dein Name
Deine Anschrift

Arbeitgeber
ggf. Abteilung / Ansprechpartner
Adresse des Arbeitgebers

Datum: xx.xx.xxxx

Kündigung meines Arbeitsvertrags vom xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie freundlich, mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zuzusenden und das Beendigungsdatum zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

—————————————————
Deine Unterschrift

Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht möglich – was nun?

Dein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, die eine vorzeitige Kündigung des Arbeitsvertrags ausschließt? Dann bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, die Stelle auch anzutreten. Du hast nun drei Möglichkeiten:

  1. Du suchst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, erklärst ihm deine persönliche Situation und bittest um Verständnis. Dabei solltest du dich auch für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen. In vielen Fällen stimmt der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zu – schließlich dürfte kein Unternehmen Interesse an der Beschäftigung eines Arbeitnehmers haben, der eigentlich gar nicht dort arbeiten möchte.
  2. Du reichst deine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen direkt am ersten Arbeitstag ein. Nun musst du wohl oder übel zwei Wochen bei deinem neuen Arbeitgeber tätig sein und deine Arbeitskraft wie vertraglich vereinbart zur Verfügung stellen.
  3. Du erscheinst am ersten Arbeitstrag einfach nicht im Büro und nimmst in Kauf, dass dir nun eine Vertragsstrafe droht.

Bist du bereit für einen neuen Job?

Bei JobTeaser findest du mehr als 5.000 Stellenangebote für Studierende und Absolvent:innen.

Zur Jobsuche

Andreas für JobTeaser