Kategorie: Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile im Überblick

Ein Aufhebungsvertrag ist eine beliebte Alternative zur drohenden Kündigung. Welche Vor- und Nachteile er hat und was du beachten solltest? Hier mehr erfahren.

1 min Lesezeit

Vertrag wird unterzeichnet

Manchmal führt an einer Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Weg vorbei. Dennoch ist ein friedliches Auseinandergehen grundsätzlich die beste Lösung. Egal, ob dein:e Vorgesetzte:r das Thema anspricht oder du selbst den Wunsch äußerst – um die Kündigungsfrist abzukürzen, kann ein sogenannter Aufhebungsvertrag zum Einsatz kommen. Im Folgenden erklären wir dir, worum es sich hierbei genau handelt, welche Vor- und Nachteile das Ganze hat und worauf du achten solltest.

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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag ist auch bekannt als Auflösungsvertrag bzw. Aufhebungsvereinbarung. Er regelt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und beendet das Schuldverhältnis zwischen beiden Parteien. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Vereinbarung. Vorgesetzte dürfen Arbeitnehmer:innen also nicht zur Unterzeichnung der Vereinbarung drängen, da sie sonst unwirksam wäre. Grundlage dafür ist das Gebot fairen Handelns.

Unterschreibst du den Vertrag nicht und dein:e Vorgesetzte:r möchte dich loswerden, dann ist eine Kündigung die einzige Option. Dazu ist allerdings eine rechtliche Begründung notwendig. Für dich als Arbeitnehmer:in bedeutet diese Vereinbarung, dass du auf wichtige Arbeitnehmerrechte verzichtest. Daher überlege dir vorher genau, ob du zustimmst. Lasse dich im Zweifel von Experten aufklären, ob eine Kündigung Erfolg hätte, falls du den Aufhebungsvertrag ablehnen möchtest.

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Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

Die drei grundlegenden Unterschiede zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung betreffen:

  • die Kündigungsfrist,
  • den Kündigungsschutz und
  • den Betriebsrat

Im Gegensatz zur Kündigung gibt es bei der Aufhebungsvereinbarung keine üblichen Kündigungsfristen. Somit kann das Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig beendet werden. Auch muss der Arbeitgeber keine Vorgaben nach dem Kündigungsschutzgesetz beachten. Das heißt soziale Kriterien wie Schwangerschaft, Elternzeit oder Behinderungen müssen im Aufhebungsvertrag nicht berücksichtigt werden. Zu guter Letzt hat der Betriebsrat beim Aufhebungsvertrag kein Mitspracherecht und kann somit nicht prüfen, ob soziale Faktoren ausreichend berücksichtigt wurden.

Diese Vor- und Nachteile hat der Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Wie alles andere, hat auch ein Aufhebungsvertrag Vor- und Nachteile. Obwohl du damit auf wichtige Arbeitnehmerrechte verzichtest, kann sich eine solche Vereinbarung sowohl für dich als auch für deine:n Vorgesetzte:n lohnen. Folgende Tabelle gibt dir einen Überblick darüber, welche Vor- und Nachteile das Ganze für dich als Arbeitnehmer:in hat:

VorteileNachteile
  • Keine Kündigungsfrist: Du kannst dich früher vom Arbeitsverhältnis lösen
  • Du erhältst ggf. eine Abfindung
  • Du kannst die Bedingungen der Vereinbarung mitbestimmen
  • Dadurch kannst du eine verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigung verhindern
  • Hat der Arbeitgeber Interesse am Vertrag, wird er sicher ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen
  • Du verzichtest auf wichtige Arbeitnehmerrechte
  • Du verzichtest auf Vorschriften zum Kündigungsschutz
  • Keine Anhörung durch den Betriebsrat
  • Du könntest bis zu 12 Wochen vom Arbeitslosenanspruch gesperrt werden
  • Ggf. entfällt eine Zusatzrente durch betriebliche Altersvorsorge


Inhalt eines Aufhebungsvertrags: Das sollte drinstehen

Ein Aufhebungsvertrag muss stets in Schriftform geschlossen werden und die Originalunterschrift beider Parteien enthalten. Dabei gilt grundsätzlich: Besser zu viel als zu wenig Inhalt. Denn alle Inhalte schützen dich vor eventuellen Rechtsstreitigkeiten. Zunächst ist in der Aufhebungsvereinbarung die Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages festgehalten. Hier wird zum einen der genaue Termin der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgehalten. Zum anderen können auch Gründe für die Vereinbarung angegeben werden. Geschickt formuliert kannst du dadurch eine potenzielle Sperrfrist für das Arbeitslosengeld umgehen.

Weiter sollten sämtliche Zusatzvereinbarungen erwähnt werden, sodass diese auch aufgehoben werden. Im nächsten Schritt werden finanzielle Vereinbarungen getroffen:

  • Wird die vertragliche Vergütung weitergezahlt? Wenn ja, in welchem Umfang?
  • Werden Boni, Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld etc. gezahlt? Wenn ja, in welchem Umfang?
  • Gibt es eine Abfindung? Wenn ja, in welchem Umfang?

Darüber hinaus wird im Aufhebungsvertrag auch geklärt, wie es um die Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche steht. Das heißt, wie viele Urlaubstage hast du noch? Und wie viele Überstunden hast du auf deinem Arbeitszeitkonto? Bei diesen beiden Themen – Urlaubsanspruch und Vergütung – spielt die Freistellung eine wichtige Rolle – dazu gleich mehr.

Zu guter Letzt gibt es meist noch einen Absatz zum Arbeitszeugnis, in dem sich der Arbeitgeber verpflichtet, dir ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen sowie Regelungen zur Geheimhaltung und zur Rückgabe von Arbeitsmitteln.

Was gilt es bei der Freistellung zu beachten?

Wirst du laut Aufhebungsvertrag bis zur Beendigung von der Arbeitsleistung freigestellt, dann ist es von großer Bedeutung, dass in der Vereinbarung auch definiert ist, wie viele Urlaubstage dir noch zustehen. Werden diese angerechnet, solltest du zweimal überlegen, ob sich das lohnt. Dasselbe gilt bei Überstunden. Denn eine Anrechnung könnte dich unter Umständen benachteiligen. Eine Freistellung kann widerruflich oder unwiderruflich ausgesprochen werden. Nur wenn sie unwiderruflich ist, kann der Resturlaub angerechnet werden.

Wie hoch ist bei einem Aufhebungsvertrag die Abfindung?

Auch, wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt, erklären sich viele Unternehmen zur Zahlung einer solchen bereit. Vor allem als Anreiz zum Abschluss des Aufhebungsvertrages. Wie hoch sie ausfällt, hängt allerdings von deinem Verhandlungsgeschick ab. Arbeitgeber orientieren sich oftmals an den gesetzlichen Regelungen betriebsbedingter Kündigungen. Das heißt für jedes Jahr wird ein halbes Bruttomonatsgehalt berechnet. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro und einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren würde die Abfindung demnach bei 7.500 Euro liegen. Überlege in Ruhe, ob du damit einverstanden bist. Denn um Rechtsstreit zu vermeiden, zeigen sich viele Unternehmen großzügig bei der Abfindung.

Welchen Einfluss hat ein Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld?

Ebenso wie der Aufhebungsvertrag selbst, kann auch eine zu hohe Abfindung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben. Schließlich hast du diese Vereinbarung freiwillig unterzeichnet und damit deine Arbeitslosigkeit herbeigeführt. Eine Sperrzeit umgehst du allerdings, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und das im Vertrag auch ausdrücklich festgehalten ist. Dazu gehören folgende Gründe:

  • Du würdest ohnehin eine Kündigung erhalten (betrieblich oder personenbedingt)
  • Die Kündigungsfrist wird in der Vereinbarung eingehalten
  • Die Abfindung darf nicht höher als die oben erwähnte Regelung sein

Andreas für JobTeaser