Rauchen während der Arbeitszeit – Regelungen und Gesetze
Rauchen während der Arbeitszeit – ist das zulässig oder nicht? Wir erklären die geltenden Regelungen und Gesetze zum Thema.
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Die Zigarette – sie stillt für viele Berufstätige nicht nur den Nikotinbedarf, sondern steht im stressigen Arbeitsalltag für eine willkommene Abwechslung. Bei einem wohlschmeckenden Glimmstengel lässt sich der neuste Flurfunk mit den Kolleg:innen austauschen, über den Chef lästern und einfach mal kurz durchschnaufen.
Was für die Raucher:innen im Büro ein hohes Kulturgut ist, führt aber häufig zu Konflikten: Schließlich entsteht zwischen dem nichtrauchenden Teil der Belegschaft und den Nikotin-Anhängern schnell ein Ungleichgewicht in Bezug auf die Pausenzeiten. Dabei stellen sich auch schnell noch ganz andere Fragen: Ist eine Raucherpause während der Arbeitszeit gesetzlich gestattet oder sieht das Arbeitsrecht gar ein Rauchverbot am Arbeitsplatz vor? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.
Wie viele junge Leute rauchen überhaupt noch?
Bereits seit den siebziger Jahren geht der Anteil der Raucher unter den Jugendlichen kontinuierlich zurück. Sagten Ende der siebziger Jahre noch rund 30 % der jungen Leute dem Glimmstengel zu, so waren es im Jahr 2005 schon nur noch 20 %. Durch steigende Preise, mehr gesundheitliche Aufklärung und einen generellen Trend zum Nichtrauchen ist der Anteil bis zum Jahr 2018 dann deutlich weiter gefallen und liegt nun bei weniger als 7 %.
Diese Entwicklung zeigt: Auch unter den jungen Berufseinsteiger:innen ist der Raucheranteil immer geringer – das Thema „Rauchen während der Arbeitszeit“ hat sich dadurch aber keineswegs erledigt, schließlich ist die Altersstruktur in vielen Unternehmen sehr gemischt. Es liegt aber nahe, dass sich Raucher:innen immer mehr in die Ecke gedrängt fühlen, je höher der Nichtraucheranteil ist. Umso wichtiger ist die Frage nach der gesetzlichen Regelung zum Thema „Rauchen während der Arbeitszeit“.
Interessant: Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat im Jahr 2009 eine Studie der Universität Hamburg mit dem Titel „Tabak - Risiko für die Umwelt und Schaden für die Volkswirtschaft“ veröffentlicht. Die Forscher kommen darin zu dem Ergebnis, dass Raucherpausen die deutschen Unternehmen jedes Jahr 28 Milliarden Euro kosten[1]. |
Was sagt das Gesetz zum „Rauchen während der Arbeitszeit“?
Ist die Raucherpause während der Arbeitszeit gestattet? Die Antwort auf diese Frage ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu finden, denn hier werden die gesetzlich vorgesehenen Ruhepausen definiert.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht bei einer bürotypischen Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Erholungspause von mindestens 30 Minuten vor – diese Pause kann natürlich auch zum Rauchen genutzt werden. Darüber hinaus sind Pausen für das Rauchen aber nicht im Gesetz vorgesehen. Der Arbeitgeber kann das Rauchen währen der Arbeitszeit aber explizit erlauben. |
Für Raucher:innen bedeutet diese Regelung: Während der gesetzlich vorgesehenen Pausenzeiten ist das Rauchen ausdrücklich erlaubt, sofern sich die Kolleg:innen dadurch nicht unmittelbar gestört fühlen. Eine darüber hinaus gehende Raucherpause gibt es aber per Gesetz nicht – diese ist im Einzelfall mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Pausen gehören in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht zur Arbeitszeit und werden daher auch nicht vergütet.
Die Arbeitsstättenverordnung stellt vor allem die Rechte der Nichtraucher in den Mittelpunkt und definiert: „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“
Die wichtigsten Fragen rund um das Rauchen während der Arbeitszeit
Das Thema „Rauchen während der Arbeitszeit“ birgt eine Menge Konflikte. Die wichtigsten Fragen haben wir daher hier übersichtlich zusammengefasst:
Kann mir der Arbeitgeber das Rauchen verbieten?
Der Arbeitgeber darf im Zusammenhang mit der Raucherfrage stets auf die gesetzlich geregelten Pausenzeiten verweisen. Separate Raucherpausen außerhalb dieser gesetzlichen Pausen kann der Arbeitgeber verbieten. Wenn der Arbeitgeber den Raucherpausen zustimmt, ist darauf zu achten, dass diese Zeit aus Gründen der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz nachgearbeitet wird. Das heißt: Je mehr Raucherpausen du machst, desto länger dauert am Ende auch dein Arbeitstag.
Wo darf ich während der Arbeitszeit rauchen?
Klar ist: Durch die Raucherpausen dürfen sich die Kolleg:innen im Büro nicht gestört fühlen – im Sinne des Nichtraucherschutzes ist das Rauchen in geschlossenen Räumen ohnehin nicht gestattet. Viele Unternehmen weisen Plätze für Raucher explizit aus und definieren in ihrer Betriebsvereinbarung zudem klare Regeln zum Thema „Rauchen während der Arbeitszeit“.
Was passiert, wenn ich trotz Verbot während der Arbeitszeit rauche?
Wenn Raucherpausen während der Arbeitszeit im Unternehmen nicht gestattet sind, kann dies ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Im ersten Schritt ist damit zu rechnen, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz kann das Fehlverhalten sogar eine Kündigung nach sich ziehen.
Muss ich für meine tägliche Raucherpause ausstempeln?
Wenn die Arbeitszeit in deinem Betrieb mit der klassischen Stempeluhr erfasst wird, heißt das für dich: Bei Raucherpausen außerhalb der gesetzlichen Pausenzeiten musst du entsprechend erfassen. Viele Unternehmen haben aber – meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – in einer Betriebsvereinbarung einheitliche Regeln für den Umgang mit Raucherpausen definiert. Aus diesen Regelungen lassen sich aber keine Ansprüche für die Zukunft ableiten, der Arbeitgeber kann das Rauchen außerhalb der Pausenzeiten jederzeit untersagen.
Besteht während der Raucherpause ein Versicherungsschutz?
Die Unfallversicherung greift während der Raucherpause nicht, da diese nicht in die Arbeitszeit fällt. Das heißt: Ein Arbeitsunfall während der Raucherpause ist nicht über die Unfallversicherung abgedeckt.
Der Vorgesetzte raucht während der Arbeitszeit – kann ich dagegen vorgehen?
Wenn der Chef oder die Chefin trotz Rauchverbot im Betrieb immer wieder zur Zigarette greift, stellt dieses Verhalten einen Verstoß dar. Als Führungskraft ist der/die Vorgesetzte zwar eventuell nicht der Betriebsvereinbarung unterworfen – er muss sich aber an die Vorgaben des Nichtraucherschutzes halten. Wenn der Chef oder die Chefin im Büro trotz Verbot rauchen, haben Mitarbeiter:innen das Recht auf Leistungsverweigerung bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung. Bei wiederholtem Fehlverhalten trotz Abmahnung haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf Eigenkündigung.
[1] Tabak - Risiko für die Umwelt und Schaden für die Volkswirtschaft (dkfz.de)
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