Kategorie: Arbeitsrecht

Freiwilliges Praktikum - Bekomme ich den Mindestlohn?

1 min Lesezeit

Du bist fertig mit deinem Studium, aber fühlst dich nich nicht vorbereitet genug für eine Junior Stelle? Kein Problem! Dann starte ins Berufsleben mit einem freiwilligen Praktikum und finde heraus, welche Richtung in deiner Branche zu dir am besten passt. 

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Natürlich willst du mit einem abgeschlossenen Studium nicht ohne Lohn arbeiten. Wie sich die Regelungen bezüglich deiner Ansprüche auf Vergütung und Mindestlohn bei Praktika verhalten erfährst du in diesem Artikel. 


Praktikum - Freiwillig oder Pflicht?


Bevor wir deine Ansprüche auf Entlohnung bei Praktika erläutern, ist es wichtig, dass du weißt, was der Unterschied zwischen einem freiwilligen Praktikum und einem Pflichtpraktikum ist. Denn je nachdem welche Art Praktikum du absolvierst, ändern sich deine Ansprüche auf Mindestlohn. 

In der Regel sind beide Arten von Praktika Vollzeitstellen mit einer 5-Tage-Woche und damit nicht parallel zum Semester mit einem Vollzeitstudium kombinierbar. Für beide Praktika benötigst du genügend Zeit. 


Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum ist ein fester Bestandteil eines Studiums oder einer Ausbildung und muss von dir absolviert werden, damit du deinen Abschluss bekommst. Im Studium an vielen Hochschulen ist für das Pflichtpraktikum zum Teil ein extra Semester vorgesehen, sodass sich die Regelstudienzeit des Bachelors von 6 Semestern auf 7 Semestern erhöht.  

Das Ziel dabei ist, theoretisches Wissen aus dem Studium im Pflichtpraktikum zu vertiefen und mit praktischen Berufserfahrungen zu ergänzen. Dabei ist es empfehlenswert, sich ein Praktikum in dem Bereich zu suchen, in dem du später nach dem Studium arbeiten möchtest. 


Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist, wie der Name vermuten lässt, ein Praktikum, dass du freiwillig nach der Schulzeit oder nach dem Studium machst. Es dient ebenfalls dazu dich beruflich zu orientieren und zu testen, ob der angestrebte Job wirklich zu dir passt. 

Ein freiwilliges Praktikum kann der perfekte Start für eine Karriere sein. Gerade in größeren Unternehmen ist es von Vorteil, wenn du bereits bei diesem Unternehmen vor der Festanstellung ein Praktikum machst. Da Praktika meist auf eine gewisse Zeit befristet sind, hat das Unternehmen ein geringeres Risiko beim Einstellen. Wenn du dich im Praktikum bewährt hast, kann es gut sein, dass du im Unternehmen für eine Junior Stelle übernommen wirst. In jedem Fall erhöht es deine Jobchancen bei einer erneuten Bewerbung im gleichen Unternehmen. 


Mindestlohn - Habe ich Anspruch als Praktikant?


Nun zur eigentlichen Thematik. Die Frage um die Vergütung bei Praktika und der Anspruch auf Mindestlohn. Wie bereits erwähnt, richten sich die Regelungen für die Vergütung und dein Anspruch auf Mindestlohn nach der Art deines Praktikums. 

Wie es im jeweiligen Praktikum aussieht kannst du folgender Tabelle entnehmen. 


Regelungen / Praktikum

Freiwilliges Praktikum

Pflichtpraktikum

Fristbefristet (3 - 6 Monate)befristet (5 - 6 Monate)
Durchschnittsarbeitszeit40 h/Woche40 h/Woche
Anspruch auf MindestlohnJaNein
VergütungsregelungenMind. Mindestlohn (9,60 €)Aufwandsentschädigung
Lohn1.536 € oder mehrOhne Vergütung / 400 € - 1200 €
ZeitraumVor oder nach dem Studium, SemesterferienIm Studium oder in der Ausbildung
Gesetz

§ 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG i.V.m.

§ 26 BBiG

§ 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG



Dazu ist zu sagen, dass du als freiwilliger Praktikant nur Anspruch auf einen Mindestlohn hast, wenn dein freiwilliges Praktikum mindestens drei Monate dauert. Wie lang dein Pflichtpraktikum mindestens sein muss, damit es von deiner Hochschule anerkannt wird, gibt die jeweilige Hochschulverordnung vor. Erkundige dich am besten auf der Webseite deiner Hochschule oder in deinem Studienbüro. In der Regel sind es mindestens fünf Monate. 

Meistens arbeitest du in einem Praktikum in Vollzeit. Je nach Branche und Stelle umfasst das eine Stundenwoche von 37,5 h bis 40 h. Meistens sind es aber 40 h pro Woche. Danach richtet sich ebenfalls die Höhe deiner Vergütung. 

Bei einem freiwilligen Praktikum hast du einen Anspruch auf Mindestlohn und beim Pflichtpraktikum nicht. Seit dem 01. Juli 2021 wurde der Mindestlohn auf 9,60 €/h erhöht. Zum 01. Januar 2022 wird er auf 9,82 €/h und zum 01. Juli 2022 auf 10,45 €/h erhöht. Weitere Informationen bezüglich der Höhe des aktuellen Mindestlohns findest du auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes

In jedem Fall verdienen freiwillige Praktikanten mindestens den Mindestlohn von 1.536 €/Monat und je nach Branche und Position kann es aber auch mehr sein. Das gleiche gilt auch für ein Pflichtpraktikum. In der Regel erhältst du eine Aufwandsentschädigung von 400 € bis 1.200 €. Allerdings verdienen zum Beispiel Doktoranden in einem Pflichtpraktikum auch mal mehr als 2.000 €, wenn ihr Praktikum oder ihre Forschung im besonderen Interesse des Unternehmens steht. 

Der beste Zeitraum für ein freiwilliges Praktikum ist nach Beendigung der Schulzeit und vor Beginn des Studiums, in den Semesterferien oder nach dem Bachelorabschluss und vor dem Beginn des Masters oder nach vollständiger Beendigung des Masterstudiums als Einstiegsjob ins Berufsleben. Der Zeitpunkt für ein Pflichtpraktikum wird meistens von der Hochschule empfohlen oder sogar vorgegeben. Meistens ist er im Bachelor nach Beendigung des Grundstudiums und vor der Schwerpunktwahl oder ganz am Ende des Bachelorstudiums vor Abgabe der Bachelorarbeit. 

In Deutschland wird gesetzlich eindeutig geregelt, wer einen Anspruch auf Mindestlohn hat und wer nicht. Dies geschieht durch das Mindestlohngesetz (MiLoG). Im Falle von freiwilligen Praktikanten:innen wird der Anspruch auf Mindestlohn in Verbindung mit dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. So besagt das Gesetz, dass freiwillige Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG i.V.m. § 26 BBiG. Es sei denn, dass sie aufgrund von Gründen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG von dem Anspruch auf Mindestlohn ausgeschlossen sind. Dazu zählen Pflichtpraktikanten. 




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