Kategorie: Arbeitsrecht

So berechnest du deinen Resturlaub bei Kündigung

Kündigung – und du willst nur noch so schnell wie möglich raus aus der Situation. Wir helfen dir, deinen Resturlaub zu ermitteln. Denn der steht dir per Gesetz zu. Mehr dazu in diesem Beitrag.

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Kalender und Taschenrechner liegen auf Schreibtisch

Die Kündigung liegt auf dem Tisch und du möchtest am liebsten keinen Fuß mehr ins Büro setzen? Jetzt solltest du erstmal einen kühlen Kopf bewahren. Denn ein sauberer Cut nach einer Kündigung ist das Beste für dich und deine weitere Karriere. Unser Tipp: Überprüfe deinen Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung. Am Ende bist du ein paar Tage schneller dort raus, als vielleicht gedacht. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du deinen Resturlaub berechnen kannst.

Resturlaub: Was ist das?

Fangen wir mit dem Urlaubsanspruch an: Im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) ist der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub gesetzlich festgelegt. Demnach steht jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin in Deutschland ein gesetzlicher Mindesturlaub zu (siehe § 3 BurlG). Je mehr Tage du in der Woche arbeitest, desto höher ist auch dein Urlaubsanspruch per Gesetz. In der nachfolgenden Tabelle sind die gesetzlich vorgegebenen Urlaubstage pro Jahr im Verhältnis zu den Arbeitstagen pro Woche dokumentiert.

Arbeitstage / Woche                     Urlaubstage/ Jahr

6                                                             24

5                                                             20

4                                                             16

3                                                             12

2                                                             8

1                                                             4

Der gesetzliche Mindesturlaub ist übrigens unabdingbar. Das bedeutet, dass eine anderweitige geringere arbeitsvertragliche Vereinbarung unwirksam wäre. Der durchschnittliche Urlaub von Beschäftigten in Deutschland liegt mit 28,9 Urlaubstagen allerdings deutlich über dem Mindesturlaub [1]. Beim Urlaubsanspruch spielen Alter und Unternehmensgröße eine Rolle: Je älter der Beschäftigte und je größer das Unternehmen, mit desto mehr Urlaub kannst du rechnen.

Sprechen wir von Resturlaub, sind das die Urlaubstage, die du bis zum Ende des Kalenderjahres nicht genommen hast. Bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, werden diese in das Folgejahr übertragen und erhöhen deinen Urlaubsanspruch im nächsten Jahr. Aber auch bei einer Kündigung besteht Anspruch auf Resturlaub.

Hast du Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung?

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, können offene Urlaubstage übrigbleiben. Ist das bei dir der Fall, besteht für dich als Arbeitnehmer:in sowohl bei einer ordentlichen, als auch bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung der Anspruch auf Resturlaub.

Erfolgt deine Kündigung während der Probezeit, hast du ebenfalls einen Anspruch darauf, bis zum Arbeitsende deinen noch nicht genommenen Urlaub anzutreten. Dein Anspruch auf Urlaubstage lässt sich in Relation zur bisherigen Beschäftigungszeit berechnen.

Wie du deinen Resturlaub berechnen kannst und worauf du dabei achten solltest? Das klären wir jetzt.

Kündigung: So lässt sich der Resturlaub berechnen

Kommen wir nun zur Berechnung deines Urlaubsanspruchs bei Kündigung. Dein Resturlaub basiert immer auf der Anzahl deiner Urlaubstage. Bei einer Fünf-Tage-Woche liegt der gesetzliche Mindestanspruch beispielsweise bei 20 Urlaubstagen, diese machen die Grundlage deiner Berechnung aus. Im nächsten Schritt ist außerdem noch zu berücksichtigen, zu welchem Zeitpunkt du aus dem Unternehmen ausscheidest. Endet das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte, bis einschließlich zum 30. Juni oder zu einem späteren Zeitpunkt?

Urlaubsanspruch bei Kündigung im 1. Halbjahr

Verlässt du deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin in der ersten Jahreshälfte des Kalenderjahres, besteht für dich (Paragraf 5 Absatz 1 c, BurlG) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses.

Hier ein Rechenbeispiel:

Dein Arbeitsverhältnis endet zum 30. April und du verfügst über einen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen. Dann erstreckt sich dein Arbeitsverhältnis in diesem Jahr über vier volle Monate. In diesem Fall wird es wie folgt berechnet:

4 Monate / 12 Monate x 20 Tage = 6,67 Resturlaubstage

Gut zu wissen: Gem. § 5 BurlG sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mehr als einen halben Tag betragen, auf volle Urlaubstage aufzurunden. Demnach stehen dir in unserem Rechenbeispiel sieben Urlaubstage zu.

Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr

Solltest du erst im zweiten 2. Halbjahr aus dem Unternehmen ausscheiden, dann hast du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Das sind bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage im Jahr. Solltest du bis dahin zehn zehn Tage genommen haben, verbleibt dir also ein Resturlaub von zehn Urlaubstagen.

Gut zu wissen: Übst du einen Teilzeitjob aus, ist die Berechnung des Resturlaubs übrigens ebenfalls vom Jahresurlaub abhängig. Dabei richtet sich dein Urlaubsanspruch nicht nach der tatsächlichen Arbeitszeit, sondern ebenso nach den wöchentlichen Arbeitstagen (siehe Tabelle zum gesetzlichen Mindesturlaub).

Vorsicht bei „Pro rata temporis“-Regelung: Hast du Anspruch auf deinen Zusatzurlaub?

Sicherlich ist dir aufgefallen, dass wir in unserem Rechenbeispiel den Resturlaub anhand des Mindesturlaubs berechnet haben. Meistens hast du aber mit deinem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin einen Zusatzurlaub vereinbart. Wenn du wissen möchtest, ob du auch diesen zur Berechnung deines Resturlaubs bei Kündigung einbeziehen kannst, hilft dir der Blick in deinen Arbeitsvertrag weiter.

Enthält dein Arbeitsvertrag eine sogenannte „pro rate temporis“-Regelung besagt diese, dass der Urlaub im Jahr des Eintritts in ein Unternehmen oder im Jahr des Ausscheidens nur anteilig gewährt werden soll. So hast du hinsichtlich des Urlaubs, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, nur einen anteiligen Anspruch.

Rechenbeispiel: Hast du einen arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Urlaubstagen, sieht die Berechnung, wenn du zum 30. September ausscheidest, wie folgt aus:

9 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 22,5 (23 Urlaubstage)

Die arbeitsvertragliche Regelung würde also zu einer anteiligen Kürzung führen. Statt 30 Urlaubstagen werden dir dann nur 23 gewährt.

Ist diese Klausel nicht vorhanden, dann hast du den vollen vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr. Wurden zum Beispiel 30 Urlaubstage vereinbart, dann kannst du bei einer Kündigung nach dem 30. Juni alle Urlaubstage nehmen.

Urlaub auszahlen statt nehmen: Ist das möglich?

Manchmal kann es vorkommen, dass du deinen Resturlaub bei Kündigung nicht mehr rechtzeitig nehmen kannst, bevor das Arbeitsverhältnis endet. In solchen Situationen haben Arbeiternehmer:innen laut Bundesurlaubsgesetzt einen Anspruch auf die Auszahlung der Urlaubstage.

Normalerweise ist Urlaub zur Erholung da: Urlaub auszahlen ist daher nur bei einer Kündigung möglich. In diesem Fall erhältst du für jeden verbleibenden, nicht genommenen Urlaubstag ein Urlaubsentgelt. Diese Art von Ausgleich ist auch als Urlaubsabgeltung bekannt. Die Höhe der Urlaubsabgeltung orientiert sich an deinem durchschnittlichen Verdienst. Für die Berechnung zählt dein Gehalt im Zeitraum der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Überstundenzahlungen sind ausgenommen.

Dein:e Arbeitgeber:in verweigert dir den Urlaub nach der Kündigung?

Möchtest du deinen Resturlaub bei Kündigung am Ende nehmen, aber dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin lehnen das ab? Tatsächlich haben Arbeitgeber:innen in diesem Fall die Möglichkeit, dir den Urlaub zu verweigern. Allerdings nur dann, wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen. Ein Grund wären zum Beispiel personelle Engpässe. Kann das Unternehmen so ein Argument vorweisen, muss der Resturlaub gemäß Paragraf 7, Absatz 4 BurlG finanziell abgegolten werden.

Resturlaub bei Kündigung: Fazit

Bei einer Kündigung ist der Anspruch auf Resturlaub gesetzlich geregelt. Ganz unabhängig davon, ob du gekündigt hast oder dir gekündigt wurde, hast du daher immer einen Anspruch auf deinen Resturlaub. Wie viel Resturlaub dir zur Verfügung steht, richtet sich nach dem gesetzlichen Mindesturlaub oder darüber hinaus nach dem Zusatzurlaub, den du mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin vereinbart hast. Bist du unsicher, lohnt sich der Blick in deinen Arbeitsvertrag. Hier muss alles hinsichtlich deiner Urlaubsregelung schriftlich festgehalten sein. Sollte dir das Unternehmen den Urlaub lieber auszahlen bei einer Kündigung, ist das nur möglich, wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen. So oder so musst du aber unter keinen Umständen auf den Urlaub verzichten, der dir rechtmäßig zusteht.

Spielst du vielleicht gerade mit dem Gedanken zu kündigen? Dann solltest du unbedingt vorab deine Kündigungsfrist berechnen. Wir haben auch zu diesem Thema Beispiele und wichtige Hinweise für dich zusammengestellt.


[1] Quelle: Die Techniker Krankenkasse


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