Kündigungsfrist berechnen: Beispiele und wichtige Hinweise
Du möchtest kündigen oder es wurde dir gekündigt? Dann solltest du wissen, wie du deine Kündigungsfrist berechnen kannst. Worauf es bei der Kündigungsfrist ankommt, verrät dir dieser Beitrag.
1 min Lesezeit

Spielst du mit dem Gedanken, deinen aktuellen Job zu kündigen? Damit deine Kündigung wirksam ist, solltest du dabei unbedingt die Kündigungsfrist einhalten. Gleiches gilt selbstverständlich auch für deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin. Wird dir gekündigt, muss ebenso vonseiten des Unternehmens die Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Wie du deine Kündigungsfrist berechnen kannst und weitere wichtige Hinweise rund ums Thema gibt es in diesem Beitrag.
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Zur JobsucheWarum gibt es eine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum ab der fristgerechten Kündigung bis zu dem daraus resultierenden Ende des Arbeitsverhältnisses. Dieser Puffer soll dir als Arbeitnehmer:in Zeit geben, um dich nach einer Kündigung beruflich neu zu orientieren. Kündigst du, kann das Unternehmen innerhalb der Kündigungsfrist nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin für deine Position suchen und eine geordnete Übergabe vornehmen. Hast du mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin keine besondere Kündigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder vier Wochen zum 15. des Kalendermonats (§ 622 BGB). Allerdings kann dein Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen. Dazu später mehr.
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Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen beträgt vier Wochen zum Monatsende oder vier Wochen zum 15. des Kalendermonats. Eine Ausnahme stellt hier die Probezeit dar. Denn innerhalb der Probezeit können Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag das Arbeitsverhältnis beenden. (§622 Abs. 3 BGB). Auch bei einer fristlosen Kündigung entfällt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Übersicht: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen nach § 622 Abs. 1 und 3 BGB
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
Ab 7 Monaten | 4 Wochen oder zum 15. des Kalendermonats |
Beachte: Arbeitest du bei einem Kleinunternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitenden, können beide Seiten jederzeit wirksam mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Für Arbeitgeber:innen hängt die gesetzliche Kündigungsfrist von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeitenden ab. Sie staffelt sich von vier Wochen bis zu 7 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis zwischen dir und dem Unternehmen bereits besteht. In der nachfolgenden Tabelle halten wir sämtliche Staffelungen für dich bereit.
Übersicht: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber:innen nach § 622 Abs. 2 BGB
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats* |
*Merke: Anders als bei 4-Wochen-Frist (4x7 Tage), hängt die Monats-Frist von der Länge des jeweiligen Kalendermonats ab – also 28, 29, 30 oder 31 Tage.
Eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin ist nur wirksam, wenn die entsprechende Kündigungsfrist eingehalten wurde. Ist das nicht der Fall, kann eine Kündigung etwa bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht entsprechend unwirksam sein. Erhältst du eine Kündigung, solltest du also zunächst die Kündigungsfrist exakt berechnen. So kannst du prüfen, ob die Kündigung auch wirklich rechtens ist.
Kündigungsfrist berechnen: Checke deinen Arbeitsvertrag
Meistens wird die Frage nach der Kündigungsfrist erst interessant, wenn das Arbeitsverhältnis im Argen liegt. Möchtest du das Arbeitsverhältnis kündigen oder wurde es dir gekündigt, solltest du daher im ersten Schritt einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen, um zu prüfen, welche Kündigungsfristregelung für dich greift. Denn häufig wird im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart, als es die gesetzliche vorgibt. Üblich sind drei Monate.
Beachte beim Check des Arbeitsvertrags:
- Die Kündigungsfrist darf für dich als Arbeitnehmer:in nie länger sein als für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
- Wird die Kündigungsfrist entsprechend der Betriebszugehörigkeit für beide Seiten verlängert, können mit den Jahren lange Kündigungsfristen entstehen.
- Die Kündigungsfrist kann im Arbeitsvertrag zum Quartalsende anstatt zum Monatsende vereinbart sein.
- Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Nachteil des Arbeitnehmers ist grundsätzlich unzulässig.
Ebenso relevant kann die korrekte Formulierung der Kündigungsfrist sein. Ein Beispiel für eine eindeutig formulierte Kündigungsfrist, wie sie im Arbeitsvertrag stehen könnte, wäre:
„Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von xx zum xx gekündigt werden.“
Kündigungsfrist berechnen: So geht‘s
Bevor du deinen Job kündigst, solltest du zunächst überprüfen, wie lange du noch für deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin tätig sein musst. Entscheidend hierfür ist dein Anspruch auf Resturlaub sowie deine Kündigungsfrist. Wurde dir gekündigt, ist es sinnvoll, nachzuvollziehen, ob die Kündigungsfrist richtig berechnet wurde. Schließlich solltest du nicht freiwillig auf dein Gehalt verzichten. Aber wie kannst du nun deine Kündigungsfrist berechnen?
Bei der Berechnung der Kündigungsfrist ist zunächst entscheidend, ob du oder dein:e Arbeitgeber:in die Kündigung ausgesprochen hat.
Kündigungsfrist berechnen: Bei Kündigung durch Arbeitgeber:in
Dir wurde gekündigt? Dann ist der Tag, an dem dich das Kündigungsschreiben erreicht hat, entscheidend, um die Kündigungsfrist zu berechnen. Denn die Kündigungsfrist startet erst, wenn du das Kündigungsschreiben bekommen hast – und nicht etwa mit dem Tag der Ausstellung des Kündigungsschreibens. Trifft die Kündigung nicht bei dir ein, weil dein:e Arbeitgeber:in das Kündigungsschreibung zum Beispiel an die falsche Adresse verschickt hat, kann auch die Kündigungsfrist nicht beginnen. Gleiches gilt, wenn die Kündigung nicht in schriftlicher Form vollzogen wurde.
Berechnung gesetzliche Kündigungsfrist Beispiel:
Soll das Arbeitsverhältnis am Donnerstag, dem 15. Dezember 2022 enden, muss die Kündigung spätestens am Donnerstag, den 24. November 2022 bei dir im Briefkasten eintreffen. Ansonsten kann die Kündigung erst ab dem 31. Dezember 2022 rechtsgültig in Kraft treten. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist werden Sonn- und Feiertage übrigens ganz normal mitgezählt. Auch wenn die Kündigungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag endet, wird an diesem Tag das Arbeitsverhältnis auslaufen und nicht erst am folgenden Werktag. Gilt für dich eine Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, zählen die Kalendertage des Monats. Erhältst du zum Beispiel am 29. November eine Kündigung, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember zum Tagesende. Bei der Vier-Wochen-Frist sind es hingegen immer 28 Tage.
Kündigungsfrist berechnen: Bei Kündigung durch Arbeitnehmer:in
Egal aus welchen Kündigungsgründen du als Arbeitnehmer:in das Arbeitsverhältnis beenden möchtest, es gilt für dich generell die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats. Es sei denn, in deinem Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Bei der Berechnung gehst du dann genauso vor, wie in dem obigen Beispiel beschrieben. Den errechneten Kündigungstermin solltest du dann in deinem Kündigungsschreiben aufgreifen – bist du dir unsicher, kannst du auch „zum nächstmöglichen Termin“ in deine Kündigung schreiben.
Wann schließlich dein letzter Arbeitstag ist, hängt nicht nur von der Kündigungsfrist ab, sondern auch von deinem noch vorhandenen Urlaub. Für den Resturlaub ist entscheidend, ob du vor dem 30. Juni kündigst oder erst in der zweiten Jahreshälfte:
- Beendest du das Arbeitsverhältnis vor dem 30. Juni, hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat.
- Kündigst du nach dem 30. Juni, kannst du den gesamten Jahresurlaub nehmen.
Ein Beispiel: Du hast einen Jahresurlaub von 30 Tagen und kündigst zum 31. Mai, dann hast du pro Monat einen Anspruch von 2,5 Tagen. In diesem Beispiel sind es 5 x 2,5 Tage, also 12,5 verbleibende Urlaubstage. Dadurch, dass auf ganze Tage aufgerundet wird, ergibt sich für dich ein Resturlaub von 13 Tagen. Natürlich ist hierbei zu bedenken, dass die Rechnung nur aufgeht, solange du bis zu deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch keinen Urlaub genommen hast. Hast du beispielsweise bereits 5 Tage Urlaub genommen, verbleiben noch 8 Tage, die du nehmen kannst, um quasi deine Kündigungsfrist zu verkürzen.
Du bist dir unsicher, ob du deine Kündigungsfrist und den Resturlaub richtig berechnet hast? Denn versichere dich am besten bei deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, wann dein letzter Arbeitstag ist.
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