Kündigung in der Probezeit: So gehst du vor
Eine Kündigung in der Probezeit kannst sowohl du als auch dein neuer Arbeitgeber aussprechen. Worauf du jetzt achten solltest? Mehr dazu in diesem Beitrag.
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Der neue Job entpuppt sich als mega Enttäuschung und du möchtest am liebsten direkt wieder kündigen? Genau dafür gibt es die Probezeit: Eine anfängliche Kennenlernphase, in der sowohl Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in das Arbeitsverhältnis schnell und unkompliziert wieder beenden können. Welche Rechte und Fristen gelten bei einer Kündigung in der Probezeit? Das klären wir in diesem Beitrag.
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Zur JobsucheWas ist der Sinn der Probezeit?
Jeder Jobeinstieg beginnt in der Regel mit einer Probezeit, die üblicherweise auf einen Zeitraum von bis zu sechs Monate ausgelegt wird. Die Probezeit wird also deinem unbefristeten oder auch befristeten Arbeitsverhältnis vorgeschaltet. Innerhalb dieser Zeit kannst du dein neues berufliches Umfeld kennenlernen und feststellen, ob dein Aufgabenbereich und die Arbeitsatmosphäre wirklich dem entsprechen, was du dir vorgestellt hast. Auch dein neuer Arbeitgeber kann die Probezeit nutzen, um dich unter die Lupe zu nehmen. Stellt eine der beiden Seiten fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht den Erwartungen entspricht, ist eine Kündigung in der Probezeit für beide Parteien relativ problemlos möglich.
Die Rechtsgrundlage in der Probezeit
Die Probezeit wird keineswegs vom Gesetz vorgeschrieben. Sie ist eine Regelung, über die in erster Linie der Arbeitgeber entscheidet. Die maximale Dauer von sechs Monaten darf bei einer Probezeit allerdings nicht überschritten werden, so steht es im § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Wurde eine Probezeit vertraglich festgelegt, bedeutet das vor allem, dass in diesen Zeitraum für Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in eine verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen besteht. Darüber hinaus können beide Seiten nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ohne die Angabe eines sachlichen Grundes die Kündigung in der Probezeit aussprechen.
Hinweis: Befindest du dich in einem Berufsausbildungsverhältnis, schreibt der § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten vor.
Nach Vollendung der Probezeit tritt dann gemäß § 1. Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zwingend der allgemeine Kündigungsschutz in Kraft. Dann besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wurde im Vertrag keine Probephase vereinbart, gilt das allgemeine Arbeitsrecht.
Probezeit: Rechtliches auf einem Blick:
- Die Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Höchstdauer der Probezeit beträgt 6 Monate.
- Es besteht eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen.
- Eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich.
Gut zu wissen: Eine Kündigung in der Probezeit kann dich auch bei Krankheit erwischen. Zumal der Arbeitgeber seine Kündigung in der Probezeit ohnehin nicht begründen muss. Eine Ausnahme gilt für Schwangere: Sie haben selbst in der Probezeit nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besonderen Kündigungsschutz.
Was bedeutet zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit?
Wie bereits beschrieben, hast du in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Wenn du in der Probezeit selbst kündigen möchtest oder dir gekündigt wird, geht das also nicht von heute auf morgen. Denn kündigen in der Probezeit hebelt die Kündigungsfrist nicht aus. Wenn du also merkst, dass der neue Job überhaupt nichts für dich ist, musst du dennoch bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten – umgekehrt muss dich dein Arbeitgeber bei Kündigung ebenfalls innerhalb der Kündigungsfrist weiterbeschäftigen und bezahlen. Die Alternative wäre ein Aufhebungsvertrag.
Bei einer Kündigung in der Probezeit musst du allerdings nicht darauf achten, deine Kündigung zum 15. oder zum Monatsende auszustellen. In diesem Fall beginnt die Kündigungsfrist, sobald dein Kündigungsschreiben den Arbeitgeber erreicht hat – oder umgekehrt, sobald bei dir das Schreiben eingetroffen ist. Selbst wenn du am letzten Tag der Probezeit kündigst oder dir gekündigt wird, greift die verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Ausnahme: Die fristlose Kündigung in der Probezeit
Du siehst auch während Probezeit kann dir normalerweise nicht von einem auf den anderen Tag gekündigt werden, es sei denn es handelt sich hierbei um eine fristlose Kündigung. Möchte dein Arbeitgeber dich fristlos kündigen, muss gemäß § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein wichtiger Grund vorliegen, wegen dem eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Gründe hierfür können zum Beispiel Diebstahl, Beleidigung oder Arbeitszeitbetrug sein. Gleiches Recht gilt natürlich auch für dich. Wenn du am Arbeitsplatz zum Beispiel gemobbt, bedroht oder belästigt wirst, sind das unter anderem Gründe für eine fristlose Kündigung deinerseits.
Was ist ein Kündigungsgrund in der Probezeit?
Während der Probezeit kann eine Kündigung ohne Gründe ausgesprochen werden. Das gilt sowohl für dich als Arbeitnehmer:in als auch für deine:n Arbeitgeber:in. Eine Ausnahme stellt wie beschrieben die fristlose Kündigung dar. Warum es letztendlich zu einer Kündigung in der Probezeit kommt, kann sehr unterschiedliche Gründe haben.
Von Seiten des Arbeitgebers können die Gründe generell personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Es kann also an deinem Charakter oder deinen Fähigkeiten liegen, aber auch an einem Fehlverhalten, wie etwa permanente Unpünktlichkeit. Ein betrieblicher Grund besteht, wenn beispielsweise ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Da das Unternehmen bei einer Kündigung in der Probezeit keine Gründe angeben muss, kann es sein, dass du den wahren Grund leider gar nicht erfährst.
Wenn du selbst in der Probezeit kündigen möchtest, wirst du dafür gute Gründe haben. Denn auch wenn du dankbar bist, diesen Job ergattert zu haben, kann es sein, dass alles anders kommt, als du es dir vorgestellt hast. Vielleicht haderst du gerade mit dir: „Soll ich wirklich kündigen oder nicht?“ Das ist eine vollkommen normale Reaktion, denn einen Job leichtfertig zu kündigen wäre unüberlegt. Wenn du dir unsicher bist, können dir unsere 10 Top-Gründe für eine Kündigung als Arbeitnehmer:in weiterhelfen. Vielleicht kannst du dich darin zu Teilen wiederfinden!
Selbst kündigen in der Probezeit: Tipps und Muster
Deine Entscheidung steht, du möchtest das Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen und fragst dich, wie du dich bei einer Kündigung richtig verhältst? In jedem Fall solltest du jetzt, auch wenn du emotional gerade richtig aufgewühlt bist, bei der Kündigung einen sauberen Cut machen. Denke daran, man sieht sich immer zweimal im Leben und außerdem steht dir noch ein Arbeitszeugnis zu –und das fällt garantiert besser aus, wenn du deinen Ärger für den Moment im Zaum halten kannst.
Gut zu wissen: Auch bei einer Kündigung in der Probezeit steht dir ein Arbeitszeugnis zu. Bitte daher immer um ein einfaches Arbeitszeugnis, falls du nur vier Wochen beschäftigt warst oder um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn du länger im Unternehmen gearbeitet hast.
Du solltest auch nicht vergessen, dich bei deinem zuständigen Arbeitsamt zu melden, um dieses von deiner Kündigung in Kenntnis zu setzen. Bedenke dabei, wenn du in der Probezeit kündigst, kommst du nicht um eine Sperrzeit beim Arbeitsamt herum. Dann kann dir dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu zwölf Wochen entzogen werden.
Kündigung in der Probezeit: Muster
Hast du dich für die Kündigung in der Probezeit entschieden, solltest du dich zunächst an die Ausformulierung deines Kündigungsschreibens setzen. Diese Punkte dürfen dabei nicht fehlen:
- dein Name mit Anschrift.
- der Name und die Adresse deines Arbeitgebers.
- das Datum.
- die Betreffzeile mit dem Hinweis auf Kündigung.
- die Ansprache.
- die korrekte Ausformulierung deiner Kündigung mit Kündigungszeitpunkt.
Wenn du dir unsicher bist, wie du deine Kündigung schreiben sollst, kannst du gern unser nachfolgendes Muster zu Hilfe nehmen.
ANSCHRIFT ARBEITNEHMER
ANSCHRIFT ARBEITGEBER
DATUM
Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrages
Sehr geehrte Frau (NAME DER VORGESETZTEN ODER DER PERSONALERIN),
Sehr geehrter Herr (NAME DES VORGESETZTEN ODER DES PERSONALERS),
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom (DATUM) ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwei Wochen, berechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich. Zudem bitte ich Sie, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Kündigung in der Probezeit ist eigentlich immer mit schlechten Gefühlen verbunden. Lass dich davon nicht unterkriegen und glaube weiterhin an dich und deine Fähigkeiten. Der richtige Job wartet sicherlich schon auf dich.
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