Kündigung wegen Krankheit: Deine Rechte im Überblick
Haben Mitarbeitende viele Fehltage, können Arbeitgeber:innen eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen, erfährst du hier.
1 min Lesezeit

Du fehlst häufig aufgrund von Krankheit oder bist schon seit Längerem krankgeschrieben? Du fragst dich, ob du deswegen mit einer Kündigung rechnen musst? Tatsächlich droht dir bei Krankheit nur in wenigen Fällen der Jobverlust. Allerdings muss die Rechtslage bei einer Kündigung wegen Krankheit immer im Einzelfall geprüft werden. Worauf es ankommt und wie du dich bei einer Kündigung im Krankheitsfall verhalten solltest? Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.
Kündigung während Krankheit: Wann ist sie wirksam?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist schnell ausgesprochen, aber gar nicht so ohne weiteres wirksam. Denn als Arbeitnehmer:in genießt du in der Regel den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KschG). So greift das Kündigungsschutzgesetz für alle Arbeitnehmer:innen, die mehr als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitenden beschäftigt sind. Trifft das bei dir zu, werden an eine krankheitsbedingte Kündigung hohe Anforderungen gestellt. So muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Zudem kommen nur diese drei Kündigungsgründe in Frage:
- die personenbedingte Kündigung
- die verhaltensbedingte Kündigung
- die betriebsbedingte Kündigung
Kündigungen wegen Krankheit sind personenbedingt. Dabei werden die meisten Kündigungen ausgesprochen, weil Arbeitnehmer:innen immer wieder kurzfristig erkranken.
Das solltest du wissen: Bei einer Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit besteht für dich kein besonderer Kündigungsschutz. So kann dir das Unternehmen gemäß § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) während der vereinbarten Probezeit von maximal sechs Monaten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Solltest du keinen Kündigungsschutz haben, empfehlen wir dir, unbedingt das persönliche Gespräch mit deinem Chef oder deiner Chefin zu suchen. Auf diese Weise kannst du zeigen, wie wichtig dir der Job ist, erklären, wie es zu den Fehltagen kam und argumentieren, warum es in Zukunft voraussichtlich nicht mehr dazu kommen wird.
Wann musst du mit einer Kündigung wegen Krankheit rechnen?
Schon wieder krank und du machst dir Sorgen um deinen Job? Steht es jetzt schlecht um deinen Arbeitsplatz? Eine klare Aussage kann hier immer nur im Einzelfall getroffen werden, aber es gibt allgemeine Anhaltspunkte, die eine Kündigung wegen Krankheit rechtfertigen können.
In erster Linie geht es dabei um die Anzahl deiner Krankheitstage innerhalb eines Jahres. Die Obergrenze liegt hier bei 30 oder mehr Krankheitstagen pro Jahr. Warst du in den letzten drei Jahren jeweils 30 oder mehr Tage krank, gilt die Situation für deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin als unzumutbar.
Ist diese Ausfallzeit erreicht, kann dir dein Arbeitgeber beziehungsweise deine Arbeitgeberin eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen und muss den Verlust deiner Arbeitskraft nicht langfristig hinnehmen. Denn es besteht ein personenbedingter Kündigungsgrund. Bist du noch nicht so lange im Unternehmen, kann auch ein kürzerer Zeitpunkt (18 Monate) in Betracht gezogen werden. Eine Kündigung ist übrigens auch wegen psychischer Erkrankungen möglich.
Ob du mit einer Kündigung rechnen musst, hängt aber nicht nur von der Anzahl der Krankheitstage ab. Es wird dabei außerdem zwischen häufigen Kurzzeiterkrankungen oder aber einer Langzeiterkrankung unterschieden.
Kurzzeiterkrankungen: Belastend für Arbeitgeber:innen
Meldest du dich regelmäßig bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin krank, weil du Probleme im Büro hast, denen du mit ein paar Krankheitstagen aus dem Weg gehen möchtest? Oder ist es der permanente Stress am Arbeitsplatz, der dich besonders anfällig für Krankheiten macht und dazu führt, dass du immer wieder kurzfristig ausfällst? Woran es auch liegen mag – es sind leider gerade diese immer wiederkehrenden, kurzen Krankheitsausfälle, die sich langfristig zu einem Problem für dich entwickeln können.
Denn insbesondere die gehäuften Kurzzeiterkrankungen sind für Arbeitgeber:innen sehr belastend: Immer wieder muss kurzfristig ein Ersatz gefunden werden. Zudem muss das Unternehmen innerhalb der ersten 6 Wochen deiner Krankheit für das volle Gehalt aufkommen. Erst danach tritt das Krankengeld von der Krankenkasse in Kraft und damit eine finanzielle Entlastung für Arbeitgeber:innen. Daher werden häufige, kurze Krankheiten auf der Arbeit auf Dauer gar nicht gern gesehen.
Langzeiterkrankungen: Ein kalkulierbares Risiko
Liegt bei dir eine Langzeiterkrankung vor, können sich Arbeitgeber:innen auf den langfristigen Ausfall grundsätzlich besser einstellen und den Zeitraum deiner Krankheit besser planen. Zudem zahlt das Unternehmen einmalig die sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach greift für dich das Krankengeld über die Krankenkasse.
Der Grund für deine Kündigung wegen Krankheit darf aber nicht ausschließlich in der Vergangenheit gesucht werden. Entscheidend ist immer auch die Zukunftsprognose.
Kündigung wegen Krankheit: Was ist eine negative Zukunftsprognose?
Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber:innen aufgrund von Krankheit nicht mit einer Kündigung bestraft werden sollen. Daher zählt bei einer Kündigung wegen Krankheit nicht nur der Blick in die Vergangenheit, sondern auch der Ausblick in die Zukunft. Das Unternehmen muss also nicht nur belegen können, dass du in der Vergangenheit häufig krank gewesen bist, sondern nachweisen, dass du auch in Zukunft entsprechend häufig krankheitsbedingt ausfallen wirst. Die Rede ist hier von einer negativen Zukunftsprognose zum Zeitpunkt der Kündigung.
Erklärung: Leidest du unter einer chronischen Krankheit, wird es mit Sicherheit immer wieder zu krankheitsbedingten Fehltagen kommen. Ist deine Erkrankung hingegen ausgeheilt, ist in der Zukunft nicht mit weiteren Krankheitstagen zu rechnen.
Eine Kündigung wegen Krankheit erfolgt häufig ins Blaue hinein. Denn du musst dem Unternehmen für deine Krankheitsausfälle nicht die Ursache liefern. Ist das der Fall, kann dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin keine Negativprognose stellen und die Kündigung erfolgt zunächst einmal nur auf den Verdacht, dass du auch zukünftig ausfallen wirst.
Erst vor Gericht, wenn du eine Kündigungsschutzklage eingereicht hast, muss die ärztliche Schweigepflicht gebrochen werden. Wenn sich dann in der Prognose abzeichnet, dass der Mitarbeitende auch in Zukunft nicht so schnell wiederkommen wird, kann eine Kündigung wegen Krankheit wirksam sein.
Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind allerdings sehr streng. So muss dich dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin vor der Kündigung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen haben. Das BEM ist ein Instrument, um Arbeitnehmer:innen mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen. Wurde kein BEM durchgeführt, wird es für das Unternehmen schwierig, eine Kündigung vor Gericht durchzubringen.
Kündigung während Krankheit: Das solltest du tun
Damit die Kündigung wegen Krankheit überhaupt wirksam ist, muss dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin natürlich unbedingt die Kündigungsfristen einhalten. Das solltest du in einem ersten Schritt immer überprüfen.
Möchtest du dich gegen die Kündigung wehren, musst du zudem innerhalb der ersten drei Wochen nach Erhalt der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage reagieren. Wenn du diese Klage nicht fristgemäß beim Arbeitsgericht einreichst, hast du bereits verloren und die Kündigung ist wirksam – egal ob gerechtfertigt oder nicht. Daher solltest du auch hier immer auf die Fristen achten.
Hast du eine Kündigungsschutzklage eingereicht, lässt sich die Wirksamkeit der Kündigung in einem Kündigungsschutzprozess feststellen. Solltest du nicht weiter für das Unternehmen tätig sein wollen, kannst du dich dank der Kündigungsschutzklage mit dem Unternehmen vor Gericht auf einen Vergleich einigen. Der Vergleich beruht auf dem gegenseitigen Entgegenkommen beider Parteien. Häufig endet eine Kündigung wegen Krankheit dann mit einer Abfindung. Wie hoch eine Abfindung ausfällt, hängt von vielen Faktoren wie der Beschäftigungsdauer, der Höhe des Gehalts oder der Branche ab. Üblich sind Abfindungen zwischen einem halben und einem Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr.
Mit unserem Beitrag möchten wir dir einen kleinen Ratgeber an die Hand geben, solltest du von einer Kündigung wegen Krankheit betroffen sein. Aber das Arbeitsrecht ist komplex und sollte immer im Einzelfall von einem Experten oder einer Expertin geprüft werden. Für eine professionelle Rechtsberatung solltest du dir daher unbedingt Hilfe bei einem Anwalt oder einer Anwältin suchen.
Du merkst, dass dich deine Arbeit auf Dauer krank macht? Spielst du mit dem Gedanken zu kündigen, bevor du langfristig ausfällst? Wir zeigen dir, wie du mit einem sauberen Cut kündigen kannst – und zwar ohne verbrannte Erde zu hinterlassen.
Hat Ihnen dieser Artikel geholfen?