Kategorie: Arbeitsrecht

Sabbatical: Regelungen, Modelle und Vergütung im Überblick

9 von 10 Deutschen ziehen ein Sabbatical in Betracht. Ob du einen Anspruch darauf hast, welche Modelle es gibt und was es zu beachten gilt, erfährst du hier.

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Drei Zelte stehen auf einem Hügel

Das sogenannte Sabbatical hat seinen Ursprung in den USA, doch erfreut sich auch hierzulande wachsender Beliebtheit. Kein Wunder, denn eine gesunde Work-Life-Balance ist insbesondere für die junge Generation von großer Bedeutung. Es ist eine Art Sonderurlaub, in dem Arbeitnehmer:innen eine komplette Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Rund 90 Prozent und damit die Mehrheit der Deutschen ziehen ein solches Sabbatical Jahr in Betracht. Nicht nur um dem Arbeitsstress zu entfliehen, sondern insbesondere zum Reisen. Und das Modell zeigt tatsächlich Wirkung. Denn drei von vier Personen gaben an, nach ihrer Auszeit glücklicher zu sein. Klingt verlockend! Doch vor Antritt des Sabbaticals gibt es noch einiges zu beachten.

Was ist ein Sabbatical?

Beim Sabbatical, auch bekannt als Sabbatjahr, handelt es sich um ein Arbeitszeitmodell für eine längere Auszeit von der Arbeit. Diese kannst du als Arbeitnehmer:in selbst gestalten. Ob du sie nutzt, um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, um zu reisen oder dich selbst weiterzubilden, bleibt dir selbst überlassen. Und auch, was den Ort angeht, sind dir keine Grenzen gesetzt.

Wie lange dauert ein Sabbatical?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Vielmehr variiert die Auszeit von Fall zu Fall – meist zwischen einem Monat und einem Jahr. Dabei vereinbaren Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in die Dauer deines Sabbaticals meist individuell. Wenige Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitenden sogar eine unbezahlte Auszeit von bis zu fünf Jahren. Und das, ohne dass der Arbeitsplatz verloren geht. Am beliebtesten sind folgende Zeiträume:

  • Kurz-Sabbatical = drei Monate
  • Halbes Sabbatical = sechs Monate
  • Sabbatjahr = ein ganzes Jahr

Was die Häufigkeit solcher Auszeiten betrifft, gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Regelungen. Stimmt dein:e Arbeitgeber:in zu, kannst du das Sabbatical also nach Belieben wiederholen.

Sabbatical: Gibt es einen Anspruch?

Bist du klassisch in einem Unternehmen angestellt hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Dieses gilt lediglich für Beamt:innen und Angestellte im öffentlichen Dienst. Darunter Polizisten, Lehrer und Angestellte in der Verwaltung, die ihren Sonderurlaub zwei bis sechs Jahre vor Antritt anmelden können. Dabei unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland. Damit du als Beamte:r auch während deiner Auszeit finanziell abgesichert bist, behält der bzw. die Arbeitgeber:in zwischen 15 und 35 Prozent der Besoldung ein und spart diese Summe auf einem Wertguthabenkonto für die Fortzahlung. Aber auch darüber hinaus bieten viele Unternehmen ihren Angestellten diese Möglichkeit. Ist das Sabbatical schriftlich vereinbart, kann der bzw. die Arbeitgeber:in die Zusage nicht einfach zurückziehen und bleibt somit daran gebunden.

Erhalte ich während des Sabbaticals eine Vergütung?

Einen Anspruch auf die Weiterzahlung des Gehalts gibt es nicht. In den meisten Fällen werden allerdings vorab die Details des Sabbaticals vereinbart, darunter die Dauer, der Arbeitsplatz nach Rückkehr sowie die Höhe der Vergütung und die Anforderungen, um dieses zu erhalten. Meist beträgt das Bruttogehalt zwischen 70 und 130 Prozent des Durchschnittsgehalts der vergangenen zwölf Monate. Warst du vor der Auszeit nicht geringfügig beschäftigt, dann muss dein monatliches Entgelt 520 Euro übersteigen. In erster Linie kommt es aber auf das jeweilige Modell an, das zum Einsatz kommt.

Diese Sabbatical Modelle gibt es

Um deinen Sonderurlaub zu finanzieren, gibt es verschiedene Modelle, die wir im Folgenden genauer unter die Lupe nehmen.

  1. Unbezahlte Freistellung
  2. Unbezahlter Sonderurlaub
  3. Lohnverzicht
  4. Langzeitarbeitskonto
  5. Zeitwertguthaben

Unbezahlte Freistellung

Das wohl einfachste – und für das Unternehmen günstigste – Modell ist die unbezahlte Freistellung. Sie ist unbezahlt, das heißt, du bekommst während deines Sabbaticals kein Gehalt. Dein Arbeitsverhältnis ruht und wird nach deiner Rückkehr wieder aufgenommen. Was die Dauer angeht, gibt es in der Theorie keine Grenzen. Sie sollte allerdings mit den Vorgesetzten abgesprochen sein. Einen Haken hat das Ganze, denn um deine Kranken-, Pflege-, Renten- sowie Arbeitslosenversicherung musst du dich selbst kümmern.

Unbezahlter Sonderurlaub

Bei einer Dauer von maximal vier Wochen kannst du für dein Sabbatical auch Sonderurlaub beantragen. Nimmst du deinen Jahresurlaub noch dazu, kannst du deine Auszeit sogar auf zwei Monate verlängern. Der Vorteil dabei: Deine Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin vom Unternehmen getragen. Ein Gehalt gibt es jedoch auch hier nicht. Übersteigt dein Sonderurlaub die vier-Wochen-Marke, gilt das Beschäftigungsverhältnis als unterbrochen und die Sozialversicherung wird nicht mehr vom Unternehmen gezahlt.

Lohnverzicht

Mit diesem Modell verzichtest du über einen gewissen Zeitraum – meist mehrere Jahre – auf einen Teil deines Gehalts, auch Ansparphase genannt, und so wird dir auch während deines Sabbaticals ein Gehalt ausgezahlt. Außerdem bleibt dabei das Arbeitsverhältnis bestehen und Sozial- sowie Krankenversicherung laufen weiter.

Langzeitarbeitskonto

Anders als beim Lohnverzicht sparst du bei diesem Modell über einen längeren Zeitraum hinweg Überstunden auf deinem Zeitarbeitskonto an, um sie dann auf einen Schlag abzufeiern. Die Dauer des Sabbaticals hängt also zum einen von der Anzahl angesparter Stunden und zum anderen von der Möglichkeit ab, Negativstunden zu nehmen. Ebenso wie beim Lohnverzicht erhältst du hier weiter Gehalt und bist sozial- und krankenversichert. Doch die Überstunden müssen formell erfasst, also auf einem Konto festgehalten werden. Bei Vertrauensarbeitszeit funktioniert das Ganze also nicht.

Zeitwertguthaben

Das Sabbatical durch Zeitwertguthaben ist sozusagen eine Erweiterung des Langzeitarbeitskontos, denn statt nur Überstunden kannst du auch Weihnachtsgeld, Boni und nicht genutzte Urlaubstage ansparen. Das Gehalt wird also weiterhin dank der angesparten Werte ausgezahlt und du bleibst komplett sozialversichert.

Sabbatical Rechner: So viel kostet die Auszeit

Entscheidest du dich für die unbezahlte Freistellung oder für den unbezahlten Sonderurlaub, dann musst du dein Sabbatical durch private Ersparnisse und Rücklagen finanzieren. Rechne also am besten vorab aus, wie viel Geld du für den gewünschten Zeitraum benötigst. Die Kosten variieren nämlich stark mit der Dauer der Auszeit und ihrem Inhalt. Zu rechnen ist mit Kosten zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Berücksichtige bei der Planung folgende Punkte:

  • Versicherungen und laufende Hypotheken
  • Sporadische Reparaturen (z.B. Auto)
  • Ggf. erhöhte Energie- und Heizkosten (bei mehr Zeit Zuhause)
  • Ggf. Reise- und Verpflegungskosten

Hast du den benötigten Betrag errechnet, empfiehlt es sich, diesen nochmals um 20 Prozent zu erhöhen – nur, um auf Nummer sicher zu gehen.

Sabbatical und Krankenversicherung: So sind die Regelungen

Ob die Krankenversicherung ebenso wie die Sozialversicherungsbeiträge weiter vom Unternehmen getragen werden, hängt davon ab, für welches der oben vorgestellten Modelle du dich entscheidest. Mit dem Lohnverzicht, dem Langzeitarbeitskonto und dem Zeitwertguthaben erhältst du weiterhin Gehalt und bist entsprechend auch weiter sozial- sowie krankenversichert. Kranken- und Sozialversicherung bleiben auch beim unbezahlten Sonderurlaub bei einer Dauer von maximal einem Monat bestehen.

Grundsätzlich gibt es aber einige Voraussetzungen, um weiter versichert zu bleiben:

  • Die Wertgutvereinbarung ist schriftlich festgehalten
  • Das Guthaben dient ausschließlich dem Sabbatical und wird auch nur im Zeitraum der Freistellung ausgezahlt
  • Das angesparte Guthaben beträgt mindestens 520 Euro, sofern du nicht schon vorher geringfügig beschäftigt warst

Wird der Arbeitsvertrag allerdings für die Dauer des Sabbatjahrs stillgelegt, dann gibt es eine einmonatige Nachversicherungsfrist. Demnach bist du im ersten Monat nach der Freistellung noch kranken- und rentenversichert, musst die Beiträge aber ab dem zweiten Monat selbst übernehmen.


Andreas für JobTeaser