Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag: Darauf musst du achten
Kennst du das Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag? Inwiefern es dich betrifft und mit welchen Konsequenzen du bei einem Verstoß rechnen musst? Mehr dazu hier.
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Wenn du mit einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag abschließt, dann willigst du mit deiner Unterschrift auch in das sogenannte vertragliche Wettbewerbsverbot ein. Was genau dahinter steckt und worauf du dabei besonders achten solltest? Informationen rund um das Thema findest du in diesem Beitrag.
Definition: Was ist das Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag?
Das Wettbewerbsverbot ist eine im Arbeitsvertrag festgelegte Klausel, die besagt, dass du deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin zu Treue und Loyalität verpflichtet bist. Damit soll verhindert werden, dass du in den Wettbewerb zu deinem eigenen Unternehmen trittst.
Diese Rechtsgrundlage ist nicht nur im Arbeitsvertrag, sondern auch im Handelsgesetzbuch (HGB) Paragraf 60 gesetzlich geregelt. Hier heißt es, etwas altmodisch formuliert:
- Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweige des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.
- Die Einwilligung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gilt als erteilt, wenn dem Prinzipal bei der Anstellung des Gehilfen bekannt ist, dass er das Gewerbe betreibt, und der Prinzipal die Aufgabe des Betriebs nicht ausdrücklich vereinbart.
Dir ist es also untersagt, in deiner Freizeit im Handelszweig deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin tätig zu werden. Dabei darfst du weder gleichzeitig für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten, noch dich in diesem Bereich parallel selbstständig machen. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gilt für jeden Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Diese Klausel kann aber auch durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot über die Beendigung hinaus verlängert werden.
Du hast Zweifel? Erfahre hier, wie du deinen Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn kündigen kannst.
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
Mit Ende des Arbeitsverhältnisses enden auch das gesetzliche Wettbewerbsverbot und deine Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen. Um jedoch zu verhindern, dass du mit deinem frisch gesammelten Wissen für einen Wettbewerber tätig wirst oder eine ähnliche Firma gründest, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot schriftlich vereinbaren. Die gesetzliche Grundlage für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kannst du in den Paragrafen 74 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB) finden.
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gilt maximal für zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Innerhalb dieses Zeitraums muss dir dein ehemaliger Arbeitgeber bzw. deine ehemalige Arbeitgeberin allerdings eine sogenannte Karenzentschädigung zahlen.
Was ist eine Karenzentschädigung?
Die Karenzentschädigung ist die finanzielle Entschädigung, die dem Ex-Mitarbeitenden für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gezahlt werden muss, um die daraus resultierenden finanziellen Nachteile auszugleichen. Schließlich wird der oder die ehemalige Angestellte in seiner oder ihrer weiteren Berufsausübung extrem eingeschränkt. Aber wie hoch ist die Karenzentschädigung?
Gemäß Handelsgesetzbuch muss die Höhe der Karenzentschädigung mindestens die Hälfte des vom Arbeitnehmenden zuletzt bezogenen Entgelts erreichen. Dabei handelt es sich allerdings um die Mindestkarenzentschädigung. Eine höhere Entschädigung ist durchaus möglich. Um die Karenzentschädigung genau berechnen zu können und um sicherzugehen, dass der Ex-Mitarbeitende das Wettbewerbsverbot auch wirklich einhält, muss dieser ganz genau Auskunft über die Tätigkeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben. Sollte der ehemalige Arbeitnehmende Arbeitslosengeld beziehen, muss es ebenso auf die Karenzentschädigung angerechnet werden.
Warum gibt es ein Wettbewerbsverbot?
Das Wettbewerbsverbot dient dem Schutz des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Denn Unternehmen wenden erhebliche Ressourcen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden auf und vertrauen ihnen zudem wertvolle Firmeninterna an. Um sichergehen zu können, dass Arbeitnehmer:innen nicht in Konkurrenz zum Unternehmen treten oder wertvolles Wissen und Informationen womöglich an die Wettbewerber:innen weitertragen, gibt es das Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wird insbesondere dann vereinbart, wenn der Mitarbeitende eine führende Position im Unternehmen einnimmt und während seiner Tätigkeit tiefgreifende Einblicke in das operative Geschäft erhält. Auf diese Weise sollen der Wissenstransfer und auch die Abwerbung von Kunden nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen vermieden werden.
Was passiert, wenn du gegen das Wettbewerbsverbot verstößt?
Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist nicht gerade ein Kavaliersdelikt. Denn führst du während des Anstellungsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit aus, kann das ein Anlass zur Abmahnung oder sogar zur Kündigung vonseiten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin sein. Darüber hinaus können Arbeitgeber:innen verbieten, dass der Mitarbeitende weiterhin für die Konkurrenz tätig ist. Damit nicht genug. Eine weitere mögliche Konsequenz ist eine Schadensersatzforderung. In diesem Fall muss der Arbeitnehmende dem Arbeitgebenden den Verlust bezahlen, den er durch die Wettbewerbstätigkeit erfahren hat.
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Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot kann das Unternehmen die Zahlung der Karenzentschädigung über den Zeitraum des Wettbewerbsverstoßes einstellen. Sobald der Wettbewerbsverstoß eingestellt wurde, muss das Unternehmen die Zahlung aber wieder fortführen. Verletzt der Ex-Mitarbeitende das Wettbewerbsverbot, kann das Unternehmen außerdem gegen den ehemaligen Mitarbeitenden eine Klage auf Unterlassung beim Arbeitsgericht einreichen.
Wann ist ein Wettbewerbsverbot unwirksam?
Du hast ein attraktives Angebot von der Konkurrenz erhalten und fragst dich, ob du das Wettbewerbsverbot umgehen kannst? Insbesondere das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kann dir in den zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsvertrages Steine in deinen weiteren Karriereweg legen. Nur wenn das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht allen gesetzlichen Vorgaben entspricht oder das Unternehmen freiwillig auf das Wettbewerbsverbot verzichtet, können die Forderungen entfallen. Auch eine einvernehmliche Einigung kann eine vorzeitige Beendigung des Wettbewerbsverbots bewirken.
Die Voraussetzungen für ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur dann wirksam, wenn es schriftlich vereinbart worden ist. Außerdem muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgebende dem Ex-Mitarbeitenden für das Wettbewerbsverbot eine Karenzentschädigung von mindestens 50 Prozent der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen (vgl. § 74 Abs. 2 HGB) zahlen. Zudem greift ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht für Praktikant:innen, Volontär:innen oder Auszubildende. Auch bei Leiharbeitsverhältnissen sind nachträgliche Wettbewerbsverbote unzulässig. Damit das Wettbewerbsverbot wirksam ist, müssen Arbeitnehmer:innen außerdem volljährig sein.
Gut zu wissen: Das nachträgliche Wettbewerbsverbot darf dich nicht zu sehr in deiner Erwerbstätigkeit einschränken und somit keinem Berufsverbot gleichkommen.
Auch bei einer fristlosen Kündigung endet das Wettbewerbsverbot mit deren Zugang. Erhebst du jedoch gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage, so bist du für die Dauer des Verfahrens an das Wettbewerbsverbot gebunden.
Du bist in einem festen Arbeitsverhältnis, möchtest aber zusätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen? Dann solltest du auf die Art der Beschäftigung achten. Denn das vertragliche Wettbewerbsverbot kann dir einen Strich durch die Rechnung machen, wenn sich deine Nebentätigkeit in Konkurrenz zu deinem festen Job befindet. Such das Gespräch zu deinem Vorgesetzten und bespreche deine Möglichkeiten. Einen anderen Weg, um das vertragliche Wettbewerbsverbot zu umgehen, hast du nicht.
Mit diesem Beitrag können wir dir einen kurzen Überblick über das Thema vermitteln. Solltest du jedoch von einem Wettbewerbsverbot direkt betroffen sein, dann können wir eine professionelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Hole dir bei einem Experten oder einer Expertin für Arbeitsrecht Rat, der oder die sich deinem Fall ganz persönlich annehmen wird.
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